Volltext : Rehm, Hermann: ¬Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Gesellschaften m.b.H., Kommanditgesellschaften auf Aktien, eingetragenen Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypotheken- und Notenbanken und Handelsgesellschaften überhaupt nach deutschem und österreichischem Handels-, Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht

540  §  141.  D.  Abschreib.  a.  Disagio  u.  Agio  i.  schweiz.  Aktien-  u.  i.  deutsch.  Hypothekenbkt.
über  das  Emissionsagio  der  B.  verfügt  werden.  Das  hat  aber  dieselbe  aus
gleichende  Wirkung.  Wird  es  zur  Tilgung  des  Disagios  verwendet,  so  heben
sich  Verlust  und  Gewinn  in  der  Gegenwart  auf.  Gelangt  es  nicht  hierzu  in
Verwendung,  so  wird  diese  Ausgleichung  auf  die  Zukunft  vertagt  und  kann
somit  die  Gegenwart  nicht  allein  den  Vorteil  für  sich  geniessen,  der  im  Wesen
des  Emissionsagios  als  solchen  durch  seinen  gewinnerhöhenden  Einfluss  liegt
Hiermit  ist  der  Rechtssatz:  „jede  notwendige  Abschreibung  am  Emissionsatio
kann  unterbleiben“,  welchen  wir  früher  aufstellten,  zu  dem  anderen  gesteigert:
„solange  in  der  B.  sich  ein  Emissionsdisagioposten  findet,  muss  während  der
Unkündbarkeitsdauer  jede  notwendige  Abschreibung  am  Emissionsagio  unterbleiben." ¬

4.  Wird  das  Emissionsagio  zur  Tilgung  eines  Emissionsdisagios  verwendet.
so  hat  der  Umstand,  dass  die  gleich  hohen  Abschreibungsquoten  an  Disagio
und  Agio  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  sich  per  Saldo  aufheben,  auch
Einwirkung  auf  die  buchtechnische  Durchführung  dieser  Massnahme.  Weil  die
gleich  hohen  Abschreibungsquoten  sich  rechnungsmässig  ausgleichen,  braucht
die  Abschreibung  nicht  über  Gewinn-  und  Verlustrechnung  zu  laufen.
a)  An  sich  erfolgt  ja  die  Abschreibung  bei  Ausgabe  der  Pfandbriefe  zu
97,95  bezw.  102,05  in  der  Weise  *):
Disagiokonto
An  Obligationenkonto
2,05  Per  Gewinn-  und  Verlustkonto  0,17
Agiokonto
An  Gewinn-  und  Verlustkonto  0,17  Per  Obligationenkonto
2,05
Gewinn-  und  Verlustkonto*2)
An  Disagiokonto
0,17  Per  Agiokonto
0,17.
b)  Derselbe  Zweck  ist  erreicht,  wenn  das  zur  Tilgung  des  Disagios  zu
verwendende  Agio  unmittelbar  auf  Disagiokonto  übertragen  wird:
Agiokonto
An  Disagiokonto
0,17  Per  Obligationenkonto
2,05
Disagiokonto
An  Obligationenkonto
2,05  Per  Agiokonto
1,17
—--  ——
*)  Oben  §  98  II.
2)  Möglich  ist  natürlich  noch  die  Leitung  der  Abschreibung  über  ein  Zwischenkonto, ¬
  das  Pfandbriefzinsenkonto  (s.  Hecht  a.  a.  O.  264),  also  zu  buchen:
Disagiokonto
0,17
An  Pfandbriefzinsenkonto
Pfandbriefzinsenkonto
An  Disagiokonto
0,17  Per  Gewinn-  und  Verlustkonto  0,17
Gewinn-  und  Verlustkonto
An  Pfandbriefzinsenkonto
0,17
Bucht  man  ebenso  die  Abschreibung  am  Agiokonto,  so  gibt  dies  dann  am  Ende:
Gewinn-  und  Verlustkonto
An  Pfandbriefzinsenkonto
0,17.
0,17  Per  Pfandbriefzinsenkonto
            
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