Volltext : Teutsche Staatskanzley (Th. 34 (1796))

58  |  3)  Abtey  Wadgassen  wider  die
nen  limitirten  Landesherrlichkeit,  mit  ausdrüklich -
  darinn  stipulirt-  und  garantirter
Beibehaltung  aller  bisher  gehabter  Rechte,
Freiheiten,  Immunitäten  und  Besizungen,
übergegangene  Teutsche  Abtei  Wadgassen
Prämonstratenser  Ordens,  die  von  der  fran=  |  |
zösischen  National=Versammlung  wegen  der
geistlichen  Guͤter  und  Klöͤster  in  ihrem  Köͤnigreich, -
  neuerlich  gefaßte  Entschliessungen -
  betreffend.  *)
§.  1.
Weltkündig  ist  es,  welche  Entschliessungen,
nach  der  jüngst  in  Frankreich  sich  ereigneten
großen  Revolution,  die  National=Versammlung
unter  andern  auch  in  Absicht  der  Kloͤster  und
geistlichen  Güther  zu  fassen  gut  gefunden  hat.
§.  2.
Obschon  nun  die  Abtei  Wadgassen,  nach
1766  zwischen  der  Krone  Frankreich  und
dem
Fürsten  von  Nassau=Saarbrücken,  (in  de  s|
dem
sen
*)  87  S.  in  Fol.  Daß  dieses  Promemoria  umgedruckt -
  worden  sey,  ist  aus  einigen  Stellen  desselben -
  z.  E.  §.  26.  Not.  a.  und  §.  28.  Not.  a.  ersichtlich. -
  Der  erste  Abdruck  dieses  Promemoria
ist  mir  nicht  zu  Gesicht  gekommen.
Max-Planck-Institut  für
            
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