Volltext : Bleyer, Joseph: ¬Das bayerische Fischereigesetz

Beschreibung  von  Venedig.
III.  Theil.
420
griffen  und  niedergeworfen,  blieb  ihnen  nichts  übrig  als
das  Feld  zu  räumen,  und  ihre  aufgepflanzten  Fahnen  im
Stiche  zu  lassen.  Am  folgenden  Tage  machten  sie  nicht
die  mindeste  Bewegung.  In  der  Nacht  entstund  ein  heftiger -
  Sturm  mit  Donner,  Blitzen  und  einem  starken  Platzregen, -
  der  ihr  Lager  überschwemmte,  ihre  Zelte  zerriss,
und  das  ganze  Heer  in  einen  vertheidigungslosen  Zustand
versetzte.  In  möglichster  Eile,  und  mit  Zurücklassung
ihrer  ganzen  Artillerie,  Bagage,  Mund-  und  Kriegsvorrath -
  verliessen  sie  nun  die  Insel,  schiften  sich  ein,  und  segelten -
  davon,  nachdem  sie  42  Tage  vor  Corfu  gelegen -
  hatten.  Der  Marschall  von  Schulemburg,  dem  die
Republik  die  Erhaltung  dieser  so  wichtigen  Festung  grösstentheils, -
  ja  faſt  allein  zu  danken  hatte,  ward  mit  einem
reich  besetzten  Degen  und  einer  jährlichen  Pension  von
5000  Dukaten  belohnt,  und  seine  Bildsäule  zu  Pferd
mit  einer  ehrenvollen  Inschrift  *)  in  der  alten  Festung  aufgestellet. -
  Auch  sein  Brustbild  fand  einen  Plate  im  Arsenal -
  zu  Venedig.
Die  Stadt  Corfu  liegt  in  der  mittleren  Vogtei,
(Balia  di  Mezzo)  welche  gleichfam  den  Mittelpunkt  der
Insel  einnimmt,  60  ital.  Meilen  im  Umfange  hat,  und  in
30  Kastellen  und  Dörfern  mit  Inbegriff  der  Hauptstadt
gegen  30000  Menschen  fasst.
()  Mathiae.  Johanni.  Comiti
A,  Schulemburgio.  Summo  Terrestrium
Copiarum.  Praofocto
Christignae.  Raipubliçae
In.-  Corcyrae.  Obsidione
Fortissimo.  Assertori
Adhuc  viventi,  Senatus
Anno.  MDCC  XVI.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer