bei bürgerl. Rechtsstreitigkeiten etc. 929
und wer Erfahrung in Rechtsgeschäften sammelte, ¬
der wird aufrichtig gestehen, dass man
viele Geistesanlagen besitzen und viele Mühe
anwenden muss, um Rechtssachen, selbst von
ausgezeichneter Art, mit Geschmack und genielsbar ¬
dem Nichtjuristen zu bearbeiten.
Cicero hat nicht für Privatrechtssachen.
nicht für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, sondern ¬
für Staats- und Criminalsachen gesprochen, ¬
da hat er sein Rednertalent in ganzer
Grösse gezeigt.