Von den Exekuroren eines lezten Willens. 365
a) L. R. a. a. O. §. Welcher rc. — — „vor unserem Amtmann
oder Gericht jedes Orts — — rc. Lauterbach a. a. O. c. 5. n. 12.
d) Der angef. §. Welcher rc. — — „des Testirers lezten Willen =
— rc. Lauterback angef. Diss. s. 7. §. 12.
c) Der ang. s. — — „und auf Begehren - rr.
d) L. Ra.a. O. §. Ferners sollen rc.
e) Lauterbach c. 9. n. 20. f.
§. 937.
Fortsetzung.
Die Zeit, innerhalb welcher dieses geschehen soll, ist wenn
der Erblasser sie nicht bestimmt hat, Ein Jahr von dem Tag
an zu rechnen, an welchem der Exekutor von dem Tode des
Erblassers, und dem ihm ertheilten Auftrag Nachricht erhalten
hat a). Wenn der Erblasser mehrere Exekutoren ernannt hat,
so kann kann keiner ohne den andern gültig handeln, außer
das Gegentheil sey ausdrücklich vom Erblasser festgesezt, oder
einer von denselben durch Krankheit oder Abwesenheit verhindern ¬
b). Nach geschehener Vollstreckung müssen die Exekutoren
öffentlich Rechnung ablegen, und den Rest baar bezahlen; Ersatz =
ihrer Auslagen duͤrfen sie in jedem Fall, Entschaͤdigung für
ihre Bemuͤhung aber nur dann fordern, wenn ihnen nichts des
halb legirt worden ist c).
2) L. R. a. a. O. 5. Und im Fall ic.
d) Das. 5. Und da der re.
5) Das. §. Da dann einer — — „So aber die Erekution Griesinger -
6. Bd. S. 629.