Volltext : Handbuch des würtembergischen Privatrechts (2)

Jnhalt  des  zweyten  Theils.
XXVIII
Bedingung  dieser  Wirkung.  §.  930.
Von  dieser  Klausel  in  Beziehung  auf  ein  Testament  der
Eltern  zwischen  Kindern.  §.  931.
3)  Versendung  auf  die  Erben.  §.  932.  f.
Viertes  Kapitel.
Von  den  Exekutoren  eines  letzten  Willens.
Begriff.  §.  934.
Bestellung  derselben.  §.  935.
Pflichten  desselben.  §.  936.  f.
Ende  der  Exekution.  |
938.
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