Volltext : Handbuch des königlich-baierischen gemeinen bürgerlichen Rechts (3)

des  dritten  Bandes.
ccc)  Dauer  derselben;  §.  943.
ddd)  Wirkung  derselben.  §.  944.
IV.  Titel.
Von  ungenannten  Verträgen.
a)  Begrif.
b)  Arten  der  ungenannten  Verträge;  §.  945.
a  a)  reguläre;  §.  946.
bb)  irreguläre;  §.  947.
aaa)  Tausch;  §.  948.
bbb)  Trödelvertrag.
1)  dessen  Natur,  §.  949.
2)  dessen  Wirkung.  §.  950.
II.  Kapitel.
Von  den  Nebenverträgen.
Nebenverträge  überhaupt.  §.  951.
I.  Intercession.
a)  Begrif;  §.  952.
b)  Natur  derselben  überhaupi;  §.  953.
c)  Vellejanischer  Rathschluß;  §.  954.
d)  wann  dieser  keine  Wirkung  hat;  §.  955.
e)  wie  ist  auf  den  Fall  dessen  Anwendbarkeit
dem  Gläubiger  zu  helfen?  §.  956.
f)  insbesondere  Bürgschaft.
1)  Begrif
2)  Arten,  §.  957.
3)  Erfordernisse;
aa)  den  Personen  nach;  §.  958.

XI
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer