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Zu einiger Berühmtheit sind seiner Zeit die Prioritätsactien der
Lucca-Pistoja-Bahn gelangt, und es verlohnt sich schon desswegen,
dieselben hier ebenfalls zu erwähnen. Die betreffenden Actien wurden
ausgegeben im Jahre 1852 und 1853. Es waren damit folgende
Rechte verknüpft:
1. „à recevoir avant toutes les actions existant aujourd'hui un
intérêt annuel de 5 % garanti par le gouvernement Toscane..
2. de partager au pro-rata tous dividendes après prélèvement de
2½ % au profit des actions originairement émises ;
3. de voter dans les assemblées de la compagnie ainsi que les
porteurs d'actions originairement émises et ils auront une voix
pour 67 actions.
Ich hebe daraus hervor, dass auch hier neben dem fixirten Procentsatze ¬
die Prioritätsactien das Anrecht auf eine Superdividende besitzen. ¬
— Neben den Prioritätsactien der Lucca-Pistoja-Eisenbahn
ist mir noch eine Spezies von Prioritätsactien, welche bei der Società
delle strade ferrate Romane vorkommt, bekannt geworden. In dieser
Gesellschaft gibt es nämlich 16,800 Actien, denen ein jährlicher
Minimalzins von 5 % zugesichert ist, welcher Betrag unter allen
Umständen alljährlich ausbezahlt werden muss, auch wenn in dem
Rechnungsjahr kein oder kein genügender Reinertrag erzielt worden
ist. Wenn aber später die Rendite so gross geworden, dass die Dividenden ¬
der gewöhnlichen Actien den Betrag von 5 % übersteigen,
so wird diejenige Rate, die grundsätzlich den Prioritätsactien zufallen
würde, erst ausbezahlt, wenn diejenigen Beträge verrechnet sind,
welche kraft des Privilegiums über die allgemeine Rendite hinaus
allfällig an die Prioritätsactien bezahlt worden sind. Es ist dies eine
singuläre Spezies von Prioritätsactien.
Auch in Amerika gibt es Prioritätsactien; doch ist es mir nicht
gelungen, Actientitel oder Statuten einzelner Gesellschaften zu erhalten, ¬
zwei Fälle ausgenommen. Die Rockford, Rock Island und
St. Louis Eisenbahn fand sich in Folge misslicher Verhältnisse veranlasst, ¬
die Hälfte der auf sie ausgestellten Bonds in Prioritätsactien
zu convertiren (1872). Das diesfällige Vertragsprojekt und der Inhalt
der fraglichen Actien ging wörtlich dahin:
Art. 1. Dass eine Hälfte von jedem der besagten Bonds und
die darauf vom ersten August nächsthin auflaufenden Coupons
amortisirt und Prioritätsactien an deren Stelle emittirt werden
sollen, wie im Folgenden vorgesehen. Sowie jeder Inhaber seinen
Bond zu diesem Zwecke präsentiren wird, soll auf besagten