Volltext : Meili, Friedrich: ¬Die Lehre der Prioritätsactien

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Zu  einiger  Berühmtheit  sind  seiner  Zeit  die  Prioritätsactien  der
Lucca-Pistoja-Bahn  gelangt,  und  es  verlohnt  sich  schon  desswegen,
dieselben  hier  ebenfalls  zu  erwähnen.  Die  betreffenden  Actien  wurden
ausgegeben  im  Jahre  1852  und  1853.  Es  waren  damit  folgende
Rechte  verknüpft:
1.  „à  recevoir  avant  toutes  les  actions  existant  aujourd'hui  un
intérêt  annuel  de  5  %  garanti  par  le  gouvernement  Toscane..
2.  de  partager  au  pro-rata  tous  dividendes  après  prélèvement  de
2½  %  au  profit  des  actions  originairement  émises  ;
3.  de  voter  dans  les  assemblées  de  la  compagnie  ainsi  que  les
porteurs  d'actions  originairement  émises  et  ils  auront  une  voix
pour  67  actions.
Ich  hebe  daraus  hervor,  dass  auch  hier  neben  dem  fixirten  Procentsatze ¬
  die  Prioritätsactien  das  Anrecht  auf  eine  Superdividende  besitzen. ¬
  —  Neben  den  Prioritätsactien  der  Lucca-Pistoja-Eisenbahn
ist  mir  noch  eine  Spezies  von  Prioritätsactien,  welche  bei  der  Società
delle  strade  ferrate  Romane  vorkommt,  bekannt  geworden.  In  dieser
Gesellschaft  gibt  es  nämlich  16,800  Actien,  denen  ein  jährlicher
Minimalzins  von  5  %  zugesichert  ist,  welcher  Betrag  unter  allen
Umständen  alljährlich  ausbezahlt  werden  muss,  auch  wenn  in  dem
Rechnungsjahr  kein  oder  kein  genügender  Reinertrag  erzielt  worden
ist.  Wenn  aber  später  die  Rendite  so  gross  geworden,  dass  die  Dividenden ¬
  der  gewöhnlichen  Actien  den  Betrag  von  5  %  übersteigen,
so  wird  diejenige  Rate,  die  grundsätzlich  den  Prioritätsactien  zufallen
würde,  erst  ausbezahlt,  wenn  diejenigen  Beträge  verrechnet  sind,
welche  kraft  des  Privilegiums  über  die  allgemeine  Rendite  hinaus
allfällig  an  die  Prioritätsactien  bezahlt  worden  sind.  Es  ist  dies  eine
singuläre  Spezies  von  Prioritätsactien.
Auch  in  Amerika  gibt  es  Prioritätsactien;  doch  ist  es  mir  nicht
gelungen,  Actientitel  oder  Statuten  einzelner  Gesellschaften  zu  erhalten, ¬
  zwei  Fälle  ausgenommen.  Die  Rockford,  Rock  Island  und
St.  Louis  Eisenbahn  fand  sich  in  Folge  misslicher  Verhältnisse  veranlasst, ¬
  die  Hälfte  der  auf  sie  ausgestellten  Bonds  in  Prioritätsactien
zu  convertiren  (1872).  Das  diesfällige  Vertragsprojekt  und  der  Inhalt
der  fraglichen  Actien  ging  wörtlich  dahin:
Art.  1.  Dass  eine  Hälfte  von  jedem  der  besagten  Bonds  und
die  darauf  vom  ersten  August  nächsthin  auflaufenden  Coupons
amortisirt  und  Prioritätsactien  an  deren  Stelle  emittirt  werden
sollen,  wie  im  Folgenden  vorgesehen.  Sowie  jeder  Inhaber  seinen
Bond  zu  diesem  Zwecke  präsentiren  wird,  soll  auf  besagten
            
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