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Bei Verschulden 214. Wächter, Sintenis 215. Ausschluss
215. Anzeigepflicht des Vermiethers bei Verschulden des
Einen 216. Beim Rücktritt 216 u. ff. Mahnung wirkt nur
gegenüber dem Gemahnten 218 u. ff. Rücktritt vom Vertrag ¬
219. Verschulden 220, 221. Untheilbare Leistung
221 u. fk.
Sorgfalt eines sorgsamen Hausvaters, Verpflichtung
des Miethers 102, 107, 108.
Uebergabe der Miethsache 30, 31. Siehe auch Sachmiethe. ¬
Unbewegliche Sachen 172 bis 175. Begriffsbestimmung.
Kantonales Recht nicht massgebend.
Unentgeltlichkeit wird nicht vermuthet 19 bis 22.
Untermiethe 116. Berechtigung 117. Verbot 117. Haftpflicht ¬
118. Näheres 118. Rechtsverhältniss zwischen
Miether, Vermiether und Untermiether 119, 121. Begründung ¬
eines Solidarverhältnisses unter den Letzter 120.
Handeln des Vermiethers gegen Verbot 120, 122. Zahlung ¬
des Miethzinses und Retentionsrecht 121. D. E. 210.
Retentionsrecht 121. Rückgabe der Sache 122. Urtheilsvollstreckung ¬
123. Interdikte 123. Miethzinszahlung 122.
Retentionsrecht 204. Des Vermiethers gegen den Untermiether ¬
209. Rechtsanwendung 211. Anwendung des
Art. 295, 212.
Verabredungen über die Art und Weise des Gebrauchs
gehören zum Vertragsabschlusse 15.
Verjährung 61, 218, 77.
Verpflichtung des Miethers zur Sorgfalt 102, 107.
Näheres 103. Aufbewahrung von Heu in einem städtischen ¬
Gebäude 103. Mitnahme der Miethsache ins Ausland ¬
103, 104. Verlassen der Miethsache 104 u. ff. Benachrichtigung ¬
an den Vermiether 104. Rechtsanwendung ¬
105. Urtheil des O. A. G. zu Wolfenbüttel 105 u. ff.