Volltext : Heuberger, Jakob: ¬Die Sachmiethe nach dem schweizerischen Obligationenrechte

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Bei  Verschulden  214.  Wächter,  Sintenis  215.  Ausschluss
215.  Anzeigepflicht  des  Vermiethers  bei  Verschulden  des
Einen  216.  Beim  Rücktritt  216  u.  ff.  Mahnung  wirkt  nur
gegenüber  dem  Gemahnten  218  u.  ff.  Rücktritt  vom  Vertrag ¬
  219.  Verschulden  220,  221.  Untheilbare  Leistung
221  u.  fk.
Sorgfalt  eines  sorgsamen  Hausvaters,  Verpflichtung
des  Miethers  102,  107,  108.
Uebergabe  der  Miethsache  30,  31.  Siehe  auch  Sachmiethe. ¬

Unbewegliche  Sachen  172  bis  175.  Begriffsbestimmung.
Kantonales  Recht  nicht  massgebend.
Unentgeltlichkeit  wird  nicht  vermuthet  19  bis  22.
Untermiethe  116.  Berechtigung  117.  Verbot  117.  Haftpflicht ¬
  118.  Näheres  118.  Rechtsverhältniss  zwischen
Miether,  Vermiether  und  Untermiether  119,  121.  Begründung ¬
  eines  Solidarverhältnisses  unter  den  Letzter  120.
Handeln  des  Vermiethers  gegen  Verbot  120,  122.  Zahlung ¬
  des  Miethzinses  und  Retentionsrecht  121.  D.  E.  210.
Retentionsrecht  121.  Rückgabe  der  Sache  122.  Urtheilsvollstreckung ¬
  123.  Interdikte  123.  Miethzinszahlung  122.
Retentionsrecht  204.  Des  Vermiethers  gegen  den  Untermiether ¬
  209.  Rechtsanwendung  211.  Anwendung  des
Art.  295,  212.
Verabredungen  über  die  Art  und  Weise  des  Gebrauchs
gehören  zum  Vertragsabschlusse  15.
Verjährung  61,  218,  77.
Verpflichtung  des  Miethers  zur  Sorgfalt  102,  107.
Näheres  103.  Aufbewahrung  von  Heu  in  einem  städtischen ¬
  Gebäude  103.  Mitnahme  der  Miethsache  ins  Ausland ¬
  103,  104.  Verlassen  der  Miethsache  104  u.  ff.  Benachrichtigung ¬
  an  den  Vermiether  104.  Rechtsanwendung ¬
  105.  Urtheil  des  O.  A.  G.  zu  Wolfenbüttel  105  u.  ff.
            
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