Volltext : Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts, des Handels- und Wechselrechts durch Theorie und Praxis (Jg. 14 (1870))

4. Berichtigungen

Ä G G

XXIV

Berichtigungen.
S. 27 Z. 12 v. o. ist zu lesen „in laufender" Zeit —statt „im Laufe der Zeit."
S. 33 Z. 18 v. o. ist zu lesen „nun" — statt „neu."
S. 55 Z- 18 v. u. ist zu lesen „gegen den" — statt „von dem."
S. 56 Z. 21 v. u. ist zu lesen „vor" — statt „von."
S. 62 Z. 1 v. u. ist zu lesen „nun" — statt „neu."
S. 70 Z. 6 v. u. ist zu lesen „Bd. 19" — statt „Bd. 15."
S. 76 Z. 1 v. u. ist zu lesen „vorstehend" — statt „nachstehend."
S. 190 Z. 22 v. o. ist zu lesen „Überzeugungskraft" — statt „Unterst« tzungskraft."
S. 195 Z. 3 v. o. ist zu lesen „absehen" — statt „abgehen."
S. 199 Z. 6 v. u. ist zu lesen „Wahrheitsgarantie" — statt „Wahrscheinlichkeits-
garantie."
S. 199 Z. 3 v. u. ist zu lesen „zwischen denen der Richter" — statt „zwischen denen
sich der Richter."
274 Z. 2 v. o. ist zu lesen „conditio“ — statt „condictio.“
353 Z. 22 v. o. ist zu lesen „Bevollmächtigten" — statt „Machtgeber."
666 ist der in Parenthese gesetzte Schluß der Anmerk. 18 zu streichen.

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