Inhaltsverzeichnis : Kuntze, Johannes Emil: Betrachtungen über den Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich v. J. 1888

Der  Anlass  zu  diesem  Programm  ist  folgender.  Der  Fürstlich ¬
  Schwarzburgische  Hofrath,  Herr  Christian  Friedrich
Kees,  hat  in  seinem  am  21.  März  1837  errichteten  Testament
unserer  Universität  ein  Kapital  von  15000  Thalern  vermacht,
dessen  Zinsen  unter  vier  bis  fünf  juristische  Docenten  vertheilt
werden,  welche  eine  ordentliche  Professur  noch  nicht  erlangt
haben.  In  jedem  Jahr  soll  am  Todestage  des  Stifters  dessen
Andenken  durch  einen  der  Percipienten  gefeiert  werden.  In
Gemässheit  dieser  Bestimmung  wird
Herr  Professor  Dr.  ÖSCAR  GOETZ
Mittwoch  den  13.  Februar  d.  J.,  Vormittags  11  U.
eine  Rede  über  das  Thema:  Recte  dici,  usumfructum  dominii
partem  non  esse,  in  der  Aula  des  Collegium  Iuridicum  halten
und  dem  Danke,  welchen  die  Universität  dem  Stifter  zollt.  Ausdruck ¬
  geben.
Wir  beehren  uns,  das  Oberhaupt  und  die  Mitglieder  der
Universität,  sowie  alle  Gönner  und  Freunde  derselben  zu  dieser
Feierlichkeit  hiermit  ergebenst  einzuladen.
Leipzig,  den  1.  Februar  1889.
            
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