Der Anlass zu diesem Programm ist folgender. Der Fürstlich ¬
Schwarzburgische Hofrath, Herr Christian Friedrich
Kees, hat in seinem am 21. März 1837 errichteten Testament
unserer Universität ein Kapital von 15000 Thalern vermacht,
dessen Zinsen unter vier bis fünf juristische Docenten vertheilt
werden, welche eine ordentliche Professur noch nicht erlangt
haben. In jedem Jahr soll am Todestage des Stifters dessen
Andenken durch einen der Percipienten gefeiert werden. In
Gemässheit dieser Bestimmung wird
Herr Professor Dr. ÖSCAR GOETZ
Mittwoch den 13. Februar d. J., Vormittags 11 U.
eine Rede über das Thema: Recte dici, usumfructum dominii
partem non esse, in der Aula des Collegium Iuridicum halten
und dem Danke, welchen die Universität dem Stifter zollt. Ausdruck ¬
geben.
Wir beehren uns, das Oberhaupt und die Mitglieder der
Universität, sowie alle Gönner und Freunde derselben zu dieser
Feierlichkeit hiermit ergebenst einzuladen.
Leipzig, den 1. Februar 1889.