Volltext : Schomer, Hermann: Zusammenstellung der im Gebiete des ehemaligen Königreichs Hannover geltenden Bestimmungen über das Stempelwesen

Durch  die  Verordnungen,  betreffend  die  Verwaltung  des
Stempelwesens  und  die  Erhebung  des  Urkundenstempels,  die
Erhebung  der  Wechselstempelsteuer,  der  Erbschaftsabgabe,  der
Zeitungsstempelsteuer,  der  Stempelsteuer  von  Kalendern  und
von  Spielkarten  ist  das  hannoversche  Stempelsteuergesetz  vom
30.  Januar  1859  in  sehr  wichtigen  Beziehungen  außer  Kraft
gesetzt,  während  in  andern  Beziehungen  die  alten  Bestimmungen ¬
  fortdauernd  Gültigkeit  behalten.
Eine  Zusammenstellung  der  nunmehr  in  verschiedenen
Gesetzen  und  Verordnungen  zerstreuten  Bestimmungen  über  das
Stempelwesen  wird  einem  praktischen  Bedürfnisse  entsprechen.
Die  betreffenden  Gesetze  und  Verordnungen  sind  wörtlich
zum  Abdruck  gebracht.  Zum  Verständniß  des  Zusammenhangs
haben  in  dem  hannoverschen  Stempelgesetze  die  aufgehobenen
Bestimmungen  mit  aufgenommen  werden  müssen,  während
in  dem  hannoverschen  Tarife  die  aufgehobenen  Positionen  zum
größten  Theile  wegbleiben  konnten.  Die  abgedruckten,  aufgehobenen ¬
  Bestimmungen  sind  ebenso  wie  der  nicht  in  Kraft
getretene  §.  6  des  Gesetzes  vom  29.  Juni  1861,  den  Zeitungsstempel ¬
  betreffend,  durch  lateinische  Kursivschrift  ausgezeichnet.
Die  in  den  Noten  enthaltenen  Anmerkungen  bestehen
meistens  aus  Verweisungen  auf  anderweite,  in  Betracht  kommende ¬
  Bestimmungen.  Zum  Theil  sind  sie  aus  in  den  alten
Provinzen  erschienenen  Ausgaben  und  Kommentaren  des
preußischen  Stempelgesetzes  entnommen  und  ist  dabei  die  dort
            
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