Objekt : Versuch einer Theorie der Wahrscheinlichkeit zur Gründung des historischen und gerichtlichen Beweises (1)

12
dernissen  etwas  fehlet,  nach  gewissen  Graden
der  Wahrscheinlichkeit  zu  ordnen.  Allein,
schon  seine  Begriffe  von  der  Wahrscheinlichkeit =
  und  den  Präsumtionen  sind  nicht  haltbar; ¬
  und  die  Gradation  welche  er  bey
den  unvollkommenen  Beweismitteln  angiebt,
schränkt  sich  auf  relative  Bestimmungen  ein,
indem  er  blos  die  verschiedenen  Modisicationen ¬
  jedes  Beweismittels  vergleicht,  und
da  ganz  dem  älteren  Gerichtsbrauch  getreu
bleibt,  ohne  die  unvollkommenen  Beweise
nach  allgemeinen  Regeln  zu  klassifiziren  und
wechselseitig  zu  vergleichen.  Tevenar  hat,
(in  seiner  Theorie  der  Beweise  im
Civilprozeß,)  manche  nützliche  Bemerkungen ¬
  und  praktische  Regeln  mitgetheilt:  er
ist  aber  nicht  von  allgemeinen  haltbaren
Prinzipien  ausgegangen,  und  daher  sind  seine
Sätze  zum  Theil  schwankend  und  unbestimmt,
zum  Theil  auch  blos  nach  statutarischen  Gesetzen ¬
  eingerichtet.
Der  gerichtliche  Beweis  in  CriminalFällen ¬
  hat,  wegen  seiner  Wichtigkeit  in  neueren ¬
  Zeiten  den  Wunsch  rege  gemacht,  daß
man  dabey  doch  nach  gewisseren  Richtschnuren
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer