Volltext : Hübner, Christian Gotthelf: Berichtigungen und Zusätze zu den Institutionen des Römischen Rechts

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Unterschied  zwischen  unmittelbaren  Kaysergesetzen,  constitutiones ¬
  und  mittelbaren,  SCta,  kein  wesentlicher  und  materieller, ¬
  sondern  nur  ein  formeller  war.  Um  deßwillen
getraue  ich  mir  nicht,  das  Hinzukommen  zweyer  neuen
species  iur  se,  sondern  nur  einer  anzunehmen,  der  constitutiones ¬
  Principum,  dahin  auch  die  orationes  und  SCta
gehörten.
Edicta  magistratuum  und  namentlich  das  Prätorische -
  Edikt  sind  so  wenig  als  eigentliche  koordinirte  Rechtsquellen =
  oder  sogenannte  species  iuris  sc.  anzusehen,  und
zwar  weder  vor  noch  nach  Hadrianus  und  Julianus,  dem
merkwürdigen  Sammler  der  Prätorischen  Amtsregeln.
Denn,  vor  Hadrianus,  waren  Prätoren,  Beamte  des
Staats,  denen  auch  nichts  weniger,  als  eine  untergeordnete =
  Gesetzgebungsgewalt  war  übertragen  worden,  und  ihre
Edikte  konnten  höchstens  die  Veranlassung  zu  Einführung
eines  ius,  quod  sine  scripto  venit,  geben:  —  und  nach
oder  durch  den  Kayser  Hadrianus  wurden  zwär  die  ins
neue  Gesetzbuch  aufgenommenen  Edickte,  Gesetze,  allein,
nimmermehr  auch  species  iuris  sc.,  da  sie  nur  durch  den
Willen  des  Gesetzgebers,  der  nicht  Praetor  war,  öffentliche =
  Geltung  und  die  Kraft  der  leges  scriptae  bekamnen.
Wie  könnte  man  die  Materialien  eines  größeren  kayserlichen
Gesetzes  für  etwas  anders  ansehen,  als  für  das  was  sie
sind,  nämlich,  für  Kayserliche  Gesetze?  Das  edictum
perpetuum  galt  so  wie  die  constitutio,  unmittelbar  in,
durch  und  mit  dem  Willen  des  Kaysers.  Es  ist  daher  eine
constitutio  generalis  und  demnach  keine  eigne  species  iuris
sc.  Leges  und  plebiscita  galten  auch  unbestätigt  durch  sich
selbst,  als  Ausflüsse  der  sonstigen,  obgleich  nicht  mehr
wirksamen  gesetzgebenden  Macht:  nicht  die  Edikte.  Der
alte  Nahme,  Edikt,  den  man  beybehielt,  und  daß  die
neue  große  Konstitution  meist  fremde  und  gethane  Arbeit
war,  kann  das  Wesen  und  die  Natur  der  Sache  selbst
nicht  ändern,  weil,  wenn  von  koordinirten  achten  species
soniuris =
  sc.  die  Rede  ist,  kein  Namenregister  der  Gesetze,
dern
            
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