290
No.
2. Für eine schriftliche Klage nach Verschiedenheit und Weitläufigkeil
1 Thlr. bis
der Sache
Dafern die Entwerfung einer Klage eine besonders weitläuftige,
mühsame, auf Durchsicht mehrerer, insonderheit alter Acten und
Urkunden beruhende Vorbereitung voraussetzt, mag dafür noch besonders ¬
eine Remuncration, nach Beschaffenheit der Umstände, von
1, 2, 3 Thlr. bis
in Ansatz gebracht werden; auch sind für jede schriftliche oder mündliche =
Vernehmung mit dem Clienten, vor Anstellung der Klage,
oder im Fortgange des Processes, dafern selbige aus den Privatgeten =
zu erweisen und nothwendig gewesen ist, 5 Ngr. 10 Ngr.
15 Ngr. bis
zu passiren.
Für das Implorationsschreiben, womit die Klage, Beweise und Gegenbeweise, ¬
Bescheinigungsartikel, Erinnerungen und deren Beantwortung, ¬
endlich Sätze bei einem in Schriften gehaltenen Hauptverfahren =
eingereicht werden.
Uebrigens können für besondere Ueberreichungsschreiben in Fällen,
wo solche nicht nothwendig sind, z. B. bei Begnadigungsgesuchen,
Kosten nicht passiren.
Für ein Supplicat um Commission
5. Eine Vollmacht aufzusetzen
6. Eine Substitution aufzusetzen.
Für Abwartung eines Termins zur Güte oder Verhörstermins, mit
Einschluß der Anwaltsgebühren
Für einen Vorbeschied bei höheren Gerichten
Wenn ein Vergleich zu Stande kommt, ist der Sachwalter berechtigt, ¬
das Doppelte der Terminsgebühren zu fordern.
8. Für die Einlassung auf die Klage, das Vorbringen der Exceptionen =
und das darüber mit dem Kläger anzustellende rechtliche Verfahren, =
nach Verschiedenheit und Weitläuftigkeit der Sache 2 Thlr.,
3 Thlr. bis
Dafern die Einlassung und das Vorbringen der Exceptionen eine
besonders weitläuftige, mühsame, auf Durchsicht mehrerer, insonderheit ¬
alter Acten und Urkunden beruhende Vorbereitung voraus1 =
Thlr.,
setzt, mögen die vorstehenden Sätze um
2 Thlr., 3 Thlr bis
erhöhet werden. Auch findet wegen der schriftlichen und mündlichen =
Vernehmung mit dem Clienten die obige Bestimmung statt.
Für das rechtliche Verfahren in Executivsachen, dafern solches ge2 =
Thlr. bis
stattet wird
Für das rechtliche Verfahren über die Klage, Einlassung und Erceptionen =
mit dem Beklagten, ebenfalls nach Weitläuftigkeit und
2 Thlr., 3 Thlr. bis
Verschiedenheit der Sache
10.
—
—
4
3
15
15
10 —
8 —
10
20