Inhaltsverzeichnis : Wengler, Friedrich Albert: ¬Der Concurs der Gläubiger nach königlich sächsischem Rechte unter vergleichender Berücksichtigung gemeinrechtlicher Grundsätze

23
§.  7.  Die  Concursgläubiger.
dos  an  die  Kinder  und  das  Witthum  an  die  Ehefrau,  insoweit  diese
fällig  werden.
Forderungen  erst  nach  Ausbruch  des  Concurses
5)  Alle  Diejenigen,  deren  Forderungen  in  dem  Momente  des
Concursausbruchs  noch  nicht  entstanden  waren,  sondern  aus  einem
neuen  Obligationsverhältnisse  des  Schuldners  nach  Eröffnung  des
Concurses  herrühren,  weil  der  Cridar  von  diesem  Zeitpunkte  an
nicht  weiter  über  die  Vermögensmasse  verfügen  und  sie  nicht  mehr
mit  Schulden  beladen  kann  )  Daher  insbesondere  auch
6)  diejenigen,  welche  ihre  Ansprüche  aus  einem  Verzuge  auf
Seiten  des  Gemeinschuldners  herleiten,  insoweit  jene  in  die  Zeit
nach  dem  Concursausbruche  fallen
7)  diejenigen,  welchen  der  Gemeinschuldner  etwas  nur  auf  den
Todesfall  beschied,  wiewohl  mit  Ausnahme  der  Ehefrau  wegen  des
Gegenvermächtnisses*).
8)  Alle  Gläubiger,  welche  ausdrücklich  oder  stillschweigend  erklären, ¬
  daß  sie  am  Concursverfahren  nicht  theilnehmen  wollen.
Ein  solcher  stillschweigender  Verzicht  kann  unter  Umständen  schon
darin  liegen,  daß  der  betreffende  Gläubiger  sich  an  einen  bestimmten
Gegenstand  halten  zu  wollen  erklärt  10).
Darüber,  ob  Forderungen,  welche  von  einer  bei  Eröffnung  des
Concurses  noch  schwebenden,  beziehendlich  auch  bis  zum  Liquidationstermine ¬
  noch  nicht  eingetretenen  Suspensivbedingung  abhängen,  zulässiger ¬
  Weise  beim  Concurse  liquidirt  werden  können,  herrscht  unter  den
Lehrern  des  gemeinen  Rechts  Meinungsverschiedenheit.  Die  Location ¬
  bedingter  Forderungen  lassen  unter  Anderen  Dabelow1i
Schweppe  14)  dergestalt  zu,
v.  Trützschler  *2),  Gmelin
daß  der  Betrag  solcher  Forderungen  von  der  Concursmasse  abgesondert ¬
  und  gegen  hinreichende  Sicherheit  verzinslich  ausgeliehen,
die  immittelst  eingehenden  Zinsen  an  die  unbedingt  locirten  Gläudes ¬
  Bedürfnisses  von  Neuem  entsteht.  Hatte  dagegen  der  Gemeinschuldner  die
Entrichtung  jährlicher  Alimentationsbeiträge  vertragsmäßig  übernommen,  so
hat  man  die  Liquidation  eines  solchen  Anspruchs  im  Concurse  zugelassen.
Vergl.  ang.  Zeitschrift  N.  F.  Bd.  X.  no.  16,  S.  185  ff.  XIII.  no.  158,
S.  441.  Wochenblatt  für  merkw.  Rechtsfälle.  1854.  S.  276.
7)  Ueber  die  Frage,  ob  eine  Ehefrau,  welche  einem  insolventen  Ehemanne
während  des  Concurses  eine  dos  inferirt,  das  Zurückforderungsrecht  habe?  s.  Dabelow, ¬
  S.  438  ff.  Wernher,  Obs.  for.  Tit.  VI.  420.  Schweppe,§.  49,  S.  91.
Vergl.  Zeitschrift  für  Rechtspfl.  u.  Verw.  Bd.  XXV.  Nr.  4,  S.  58,
Bb.  XXXII.  Nr.  4,  S.  57.
*)  Alte  Proc.=Ordn.  Tit.  43.  §.  3.  Reinhardt,  a.  a.  O.  §.  83.  Volkmann, -
  a.  a.  O.  S.  441.
Schweppe,  a.  a.  O.  S.  92.  Mevii  Dec.,  II,  287.
12
S.  527.
**)  Lehre  von  der  Präclusion  der  Gläubiger,  §.  26,  ed.  II.
13)  Gmelin,  Ordnung  der  Gläubiger,  §.  4.
24)  a.  a.  O.  S.  92.  [Vgl.  noch  E.  F.  Gunther,  Comment.  de  jure  fideijussoris -
  inter  creditores  obaerati  debitoris  in  judicio  nomen  professi,  Lips.  1842.
So  auch  Danz,  Grundsätze,  §.  178,  186;  Reinhardt,  Würt.  Gantverf.,  §.  59;
Schmid,  §.  217.  Fuchs,  §.  7,  S.  43.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer