Volltext : Lehrbuch des Pandektenrechts (3)

Berichtigung.
S.  268  Z.  18  v.  o.  l.  die  statt  den.
Nachträge.
Ueber  den  Mommsen'schen  Erbrechts=Gesetzentwurf
Zu  §.  526  Note
vgl.  Roth  Jenaische  Literaturzeit.  1876  S.  639  fg.,  v.  Scheel
Hirth's  Annalen  1877  S.  639  f.
Zu  §.  544  Note  9.  Budde  Entscheidungen  des  OAG.  zu  Rostock  IX
S.  188  f.
Zu  §.  544  Note  10.  Das.  S.  195  fg.
Zu  §.  582  Note  4.  Das.  S.  198  fg.
Zu  §.  612  Note  1.  Übbelohde  Jahrb.  f.  Dogm.  XVII  S.  425  fg.
zu  Band  II.
Nachtrag
Zu  §.  463.  463“.  Reichsgesetz  vom  21.  Juli  1879  betr.  die  Anfechtungen
von  Rechtshandlungen  eines  Schuldners  außerhalb  des  Konkursverfahrens. ¬

2310
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer