Inhaltsverzeichnis : Exner, Adolf: ¬Das Publizitätsprinzip

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Gegen  derlei  Unregelmässigkeiten  und  die  aus  ihnen  erwachsenden ¬
  Schäden  liegt  die  richtige  Abhilfe  nicht  in
Verklausulirungen  der  materiellen  Rechtssätze,  sondern
in  der  Verantwortlichkeit  und  Ersatzpflicht  der  intervenirenden ¬
  Amtspersonen.  Erklärt  man  diese  nicht  bloss  im  allgemeinen ¬
  für  „verpflichtet,  über  die  schnelle  und  richtige
Zustellung  der  Bescheide  in  Grundbuchsachen  zu  wachen
(§.  124),  macht  man  sie  auch  haftbar  (womöglich  mit
Kaution)  für  allen  durch  ein  Versehen  bei  Wahrnehmung ¬
  ihrer  Amtspflichten  entstehenden  Schaden,  **)  so  wird
es  eines  §.  65  nicht  bedürfen.  Wir  erwarten  die  Statuirung ¬
  solcher  Ersatzpflicht  und  die  Beseitigung  des  §.  65
im  Interesse  der  reinen  Durchführung  des  Publizitätsprinzips
von  der  noch  bevorstehenden,  hoffentlich  letzten,  legislativen
Durcharbeitung  der  besprochenen  Entwürfe.
*’)  So  der  preuss.  Entwurf,  §.  76.
—
Druck  von  G.  J.  Manz  in  Regensburg.
            
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