Volltext : ¬Der badische Rechtsfreund (3)

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Auszug,  wie  Abschrift.
Berains=Erneuerung,  nach  Tagsgebühr  (wegen  Stempelpapier ¬
  s.  3.  Theil  Seite  312).
Berichte  ex  officio  0;  in  Parthiesachen,  wie  Ausschreiben.
—  der  Theilungs=Commissäre  0  (Rg.Bl.  1817,  Seite  30).
Bürgschafts=Urkunden,  nach  Tagsgebühr.
Causae=Cognition,  nach  Tagsgebühr.
Caution,  wie  Pfandurkunde.
s.  Vidimation.
Collationirung  der  Abschriften
Copial=Gebühr,  s.  Abschrift.
Curatel=Rechnung,  s.  Rechnung.
Ehevertrag,  s.  Heirathsvertrag.
Erbtheilung,  nach  Tagsgebühr.
Faustpfands=Urkunde,  nach  Tagsgebühr;  Eintragung  in
das  öffentliche  Buch,  s.  3.  Theil  Seite  63.
Gantgeschäfte,  nach  Tagsgebühr.
Gantverweisungen,  s.  Verweiszettel.
Gemeinds=Rechnung,  s.  Rechnung.
Geschäftsbestellung  der  Commissäre  0  (Rg.Bl.  1817
Seite  30).
Handelsverträge,  nach  Tagsgebühr;  Eintrag  ins  offene
Buch,  s.  3.  Theil  Seite  83.
Heiligen=Rechnung,  s.  Rechnung.
Heirathsvertrag  1  fl.  30  kr.;  bei  mehr  Zeit  als  vier
Stunden  die  Tagsgebühr  (s.  Tagsgebühr).
Inlagbögen  zu  Kauf=  und  Pfandurkunden  wird  per  Blatt
4  kr.  Copial=Gebühr  gestattet  (Just.  Minist.Verf.  vom
5.  Dez.  1817,  Nro.  3270,  Kreisd.Erl.  dd.  Durlach
29.  Dezember  1817,  Nro.  18831  Msc.).
Inventur,  s.  Vermögensbeschreibung.
Kaufbrief=Expeditions=Gebühr  2  kr.  per  Stück
(Mst.  d.  J.  vom  6.  Aug.  1823,  N.  10469;  s.  3.Thl.  S.13).
            
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