Ueber
Verträ
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welche
dem Erkenntnisse des Gemeinde-Raths
unterliegen,
mit Ausschluß der Pfand=Verträge.
Eine
Belehrung
für die
wurttemb. Rathsschreiber und Gemeinderaͤthe
von
Ober=Justiz=Rath Holzinger,
Oberamts=Richter in Ellwangen.
—
Ellwangen.
Verlag der Brandegger'schen Buchhandlung.
1841.