Volltext : Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten (10)

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Kap.  I.  §.  48.
die  Eroberung  einen  doppelten  Socialcontract  geschaffen  und
damit  dem  Besitze  der  Besiegten  die  Eigenschaft  ächten  quiritarischen =
  Eigenthums  häufig  entzogen,  sondern  es  bildete
sich  auch  das  Lehns=System,  unter  mannichfachen  Gestalten
aus,  deren  durchgehender  Charakter  aber  immer  auf  Theilung =
  des  Eigenthums  oder  seiner  Ausflüsse  im  allgemeinen
führte.  Bei  der  Produkten=  und  Naturalien=Wirthschaft  des
Mittelalters  war  auch  kaum  eine  andere  Auseinandersetzung
der  sachlichen  Verhältnisse  möglich.
Jn  Sachsen  hat  keine  Eroberung  einen  doppelten  Social=Contract=geschaffen, =
  es  hat  sich  hier  nicht  ein  eroberndes
Volk  zwischen  das  besiegte  gesetzt,  diesem  bald  das  ganze,
bald  das  quiritarische  Eigenthum  seiner  Besitzungen  nehmend.
Sicherheit  und  Freiheit  der  Personen  und  des  Eigenthums
war  es  vielmehr,  was  der  Sachsenfriede  gewährte,  welcher
folgendergestalt  vom  Dichter,  2)  besungen  worden:
Nobilis  hie  annus  longi  certamina  belli
Tandem,  Sazones  inter  francotque  peracti,
Firmo  perpetuae  conclusit  foedere  pacis.
Auguatus  puis  ad  tedem  Selz  nomine  dictam
Venerat,  huc  omni  Saxonum  nobilitate
Collecta  simul  has  pacis  leges  inierunt
Ut  toto  penitus  cultu  rituque  relicto
Gentili,  quem  daemonica  precis  arte  colebant,
Decepti,  post  haec  sidei  se  subdere  vellent
Catholicae,  Chriatoque  Deo  servire  peraevum.
At  vero  centum  francorum  regibus  ullum,
Solvere  nec  penitus  deberent,  atquo  tributum,
Cunctorum  pariter  statuit  sententia  concors,
Sed  tantum  decimas  divina  lege  statutas
Offerent,  ac  praesulibus  parere  studerent,
Ipsorumque  simul  elero,  qui  dogmata  sacra,
2)  Poeta  anonymus  Saxô  in  Lib.  4.  Annal.  de  gestis  Caroli
Magni  ad  ann.  803.  Indict.  X.  (Reinecc.  et  Leibnltz  in
Vol,  I,  Scriptor,  rer,  Brunsvic
            
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