Inhaltsverzeichnis : Vorlesungen über das gemeine Civilrecht (Bd. 3, Abt. 2)

Inhalt.
XVII
Drittes  Kapitel.  Von  der  Intestaterbfolge.
Allgemeine  Grundsätze  über  die  Intestaterbfolge.
A.  Von  den  Voraussetzungen,  durch  welche  die  Möglichkeit  der
Intestaterbfolge  bedingt  wird.
A.  Fähigkeit  des  Verstorbenen,  ab  intestato  beerbt
zu
werden.  (§.  906.)
S.  305
—  307
B.  Mangel  eines  testamentarischen  Erben.  (§.  907.)
C.  Vorhandensein  einer  fähigen,  durch  das  Gesetz  unmit— ¬
  308
telbar  zur  Erbfolge  berufenen  Person.  (§.  908.)
B.  Von  den  verschiedenen  Arten  der  Vertheilung  der  Erbschaft
unter  Mehre,  welche  gleichzeitig  zur  Intestaterbfolge  gelan— ¬
  313
gen.  (§.  909.)
II.  Geschichte  der  Intestaterbfolge.
—  319
Vorbemerkung.
A.  Intestaterbfolge  in  den  Nachlaß  eines  homo  sui  juris.
—  320
A.  Grundsätze  des  älteren  Civilrechts.  (§.  910.)
—  323
B.  Grundsätze  des  prätorischen  Rechts.  (§.  911.)
C.  Grundsätze  des  neueren  Civilrechts.
a.  SCtum  Tertullianum  und  SCtum  Orphitianum.
—  324
(§.  912.)
b.  Constitutionen  der  christlichen  Imperatoren.  (§.  913.)  —  326
B.  Intestaterbfolge  in  den  Nachlaß  eines  Solchen,  welcher  un— ¬
  329
ter  väterlicher  Gewalt  steht.  (§.  914.)
III.  Von  der  Intestaterbfolge  auf  den  Grund  der  Novellen  118  u.  127.
A.  Einleitung.
A.  Princip  des  neuen  Systemes.  (§.  915.)
331
B.  Aeußeres  Verhältniß  der  Novelle  118.  zu  den  früheren
—  332
Bestimmungen  über  die  Intestaterbfolge.  (§.  916.)
C.  Uebersicht  über  die  Ordnungen  des  neuen  Systems.
334
(§.  917.)
B.  Von  den  verschiedenen  Ordnungen  der  Intestaterben  im  Einzelnen. ¬

A.  Erste  Ordnung.
Wer  succedirt?
a.
a.  Von  den  in  diese  Ordnung  gehörigen  Personen
—  337
an  und  für  sich.  (§.  918.)
8.  Von  dem  Verhältnisse  derselben  unter  einander.
—  340
(§.  919.)
b.  Wie  wird  unter  mehre  gleichzeitig  Succedirende  die
341
Erbschaft  vertheilt?  (§.  920.)
Göschen's  Vorles.  üb.  d.  gem.  Civilr.  Bd.  III.  Abthl.  2.
b
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer