fullscreen : Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 1 (1836))

3. Samstag, den 2. Januar 1836

3.1. Vorwort

Blätter
für
Rechtsanwendung
zunächst
in Bayern
herausgegeben
von
Di*. Johann Adam Seukkert,
Appellations-Gerichts - Rath in Ansbach.
^r. 1. Samstag, den 2. Januar 1836.

Vorwort.
Die Blatter für Rechtsanwendung werden liefern:
1) Erörterungen über einzelne Stellen der in Bayern
geltenden Gesetze, deren Auslegung Zweifeln unterliegt;
2) Erörterungen über Rechtsfragen, welche in den
Gesetzen nicht entschieden sind; insbesondere Entwicklungen
aus allgemeinen Rechtsbegriffen und aus der Natur der
Rechtsinftitute (Versuche, mit Rechtsbegriffen zu rechnen);
8) Kurze Mittheilungen über die Ergebnisse der neuern
wissenschaftlichen Forschungen imGebiete der Rechtskunde.
Der Herausgeber will dem Praktiker wahrhaft nützen;
er wird so bei der Auswahl der Gegenstände wie in der
Art der Abfassung die Bedürfnisse und Verhältnisse desselben
stets vor Augen haben. Ausgeschlossen ist jede Erörterung,
welche nicht unmittelbar ein Resultat für die Rechtsan-
wendung liefert. Dagegen umfaßt die neue Zeitschrift
alle Zweige der Rechtskunde und die sämmtlichen in
Bayern zur Anwendung kommenden Gesetzgebungen und
Partikularrechte. — Durch Erörterungen aus dem Ge-
biete des gemeinen Civilrechtes und Civilprocesses werden
die zunächst für Bayern bestimmten Blätter einen weitern
Wirkungskreis erstreben. Wöchentlich erscheint ein hal-
ber Bogen in groß Oktav. Der Jahrgang bildet einen
Band von wenigstens 26 Bogen. — Die Hauptspe-
dition hat das königl. Postamt in Ansbach

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