fullscreen : Stintzing, Johann August Roderich von: ¬Das Wesen von bona fides und titulus in der römischen Usucapionslehre

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Es  ist  nicht  möglich,  in  diesen  Entscheidungen  noch
die  Principien  über  die  Entschuldbarkeit  des  Irrthums  zu
erkennen;  vielmehr  kann  darin  nur  der  Grundsatz  gesehen ¬
  werden,  daß,  wenn  ein  factischer  Irrthum  vorliegt,
die  Sache  möglichst  zum  Vortheile  des  Irrenden,  wenn
dagegen  ein  Rechtsirrthum  vorhanden  ist,  möglichst  zum
Nachtheile  desselben  gewendet  werden  soll.  Wenn  man
aber,  wie  billig,  einen  solchen  Grundsatz  als  Willkühr
verwirft,  so  bleibt  nichts  übrig,  als  bei  Lösung  der  Frage
nicht  von  dem  Standpunkte  der  individuellen  Meinung
auszugehen,  sondern  anzuerkennen,  daß  bei  vollständig ¬
  vorhandenem  Rechtsgrunde  die  Ansicht
des  concreten  Subjects  über  denselben  gleichgültig ¬
  ist.
Schließlich  ist  zu  untersuchen,  ob  diese  Deduction
durch  Quellenzeugnisse  widerlegt  wird.  Savigny  citirt
für  seine  Ansicht:
L.  3.  D.  pro  donato  41,  6.
L.  25.  D.  d.  int.  v.  et  u.  24,  1.
L.  32.  §.  1.  D.  d.  usurp.  41,  3.
Die  beiden  ersteren  Stellen  sind  soeben  behandelt
worden  und  bleibt  uns  daher  nur  die  letzte  zu  betrachten
übrig.  —  Es  soll  durch  sie  bewiesen  werden,  daß  eine
auf  Rechtsirrthum  beruhende  mala  sides  schade,
also  daß,  wenn  auch  alle  Thatsachen  vorhanden  sind,  aus
denen  ein  Recht  hergeleitet  werden  könnte,  dies  nichts
nützen,  sondern  a  lein  auf  die  Meinung  des
Individuums  gesehen  werden  soll,  sobald  dasselbe ¬
  wegen  Mangel  an  Rechtskunde  wähnt,  daß  der  Erwerbsact ¬
  nicht  gültig  sei.  Wir  haben  oben  gezeigt,  daß
dies  den  Principien  über  den  Einfluß  des  Irrthums  widerspricht, ¬
  konnten  indeß  Savigny's  concrete  Entscheidung ¬
  bei  dem  factischen  Irrthum  concediren,  wenn
wir  gleich  die  Gründe  bekämpfen  mußten.  Hier  dagegen
widerspricht  auch  die  Entscheidung  selbst  un¬
            
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