Volltext : Hartmann, L.: ¬Das Provinzial-Recht des Fürstenthums Eichsfeld

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wegen  der  zu  beobachtenden  Gleichheit  bei  den  von  den  A.L.  N.  l.  15.
Unterthanen  zu  leistenden  Dienste,  und  der  über  den
Zustand  der  Wege  jährlich  zu  erstattenden  Berichte
§.  27.  28.
sind  als  bloße  Instructionen  und  polizeiliche  Vorschriften
von  der  Uebernahme  in  das  Provinzialrecht  ausgeschlossen.
1)  Es  beruhet  das  in  der  Notorietät.  Bei  einem  an  einer ¬
  Landstraße  vorzunehmenden  Bau  wurden  die  betreffenden
Aemter  und  Gerichte  von  der  Wegebau=Commission  zur  Gestellung ¬
  der  nöthigen  Dienstleute  aufgefordert,  und  diese  mußten ¬
  die  ihnen  zugetheilten  Arbeiten  verrichten.  In  dieser  Art
sind  auch  die  Einwohner  der  v.  Westernhagen'schen  Gerichtsdörfer, ¬
  welche  nach  Einführung  des  nach  dem  Fuße  der  Contribution =
  statt  der  Naturaldienste  erhobenen  Chausseegeldes,  die
Theilnahme  an  dem  Bau  der  von  Duderstadt  nach  Heiligenstadt ¬
  durch  den  Rothenberg  führenden  Landstraße  verweigerten,
dazu  von  der  Regierung  angehalten.
Fünfter  Abschnitt.
Von  der  Mühlengerechtigkeit.
§.  124.
Ein  Mühlenregal,  so  daß  es  zur  Anlegung  einer  Mühlen  an
Privatflüssen. =

Mühle  an  einem  Privatflusse  der  landesherrlichen  GenehS. ¬
  233.
migung  bedurft  hätte,  bestand  im  Eichsfelde  nicht:
Die  Regierung  zu  Heiligenstadt  hielt,  in  einem  am  12.
Febr.  1803  der  damaligen  Organisations-Commission  erstatteten -
  Berichte,  die  Befugniß,  zur  Anlegung  einer  Mühle
die  Erlaubniß  zu  ertheilen,  für  ein  landständisches  Recht.
Auf  einer  gesetzlichen  Vorschrift  beruhet  diese  Ansicht  nicht,
und  in  der  Landstandschaft  ist,  ihrem  Begriffe  und  Wesen
nach,  das  Recht,  dergleichen  Concessionen  zu  ertheilen,
nicht  enthalten.  Und  wirklich  ging  auch  1801  die  Landesregierung ¬
  damals  zu  Aschaffenburg  von  ganz  andern  Grundsatzen ¬
  aus,  indem  sie  die  Befugniß  zur  Anlegung  einer
            
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