Volltext : Lang, Johann Jakob: Beiträge zur Hermeneutik des Römischen Rechts

Tropische  Ausdrucksarten.
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negotia,  quae  inita  sunt,  ad  fidem  curatorum  pertinent
[Callistratus  in  L.  33.  §.  1.  D.  de  admin.  tut.  (26.
7),  ut  ei,  qui  agat,  experiundi  sit  copia  [Paulus  in
L.  2.  D.  ad  exhib.  (10.  4)).  Solche  Umständlichkeit
(u#g)  darf  der  Ausleger  nicht  als  bedeutungslose
Umschreibung  behandeln,  oder  ein  willkührliches  Verhältniß
zwischen  dem  Wortbestand  des  Satzes  und  seiner  Bedeutung,
oder  zwischen  der  Constructionsart  und  ihrem  Sinne  annehmen. ¬
  Merismen  sind  oft  von  größerem  Nachdruck  und
geben  zuweilen  eine  Beziehung  an,  wie  sie  durch  die  einfachere ¬
  Bezeichnung  nicht  angezeigt  würde.  So  würde  in
dem  letzten  Beispiel  der  Satz  gewiß  nicht  so  prägnant  seyn,
wenn  der  Jurist  gesagt  hätte:  ut  acturo  experiundi  sit
copia.
———
Sehr  allgemein  ist  im  juristischen  Styl  die  Herrschaft
des  tropischen  Ausdrucks,  so  allgemein,  daß  man  nicht
selten  das  Bewußtseyn  des  tiefer  liegenden  Sinns,  den  das
Bild  giebt,  verloren  hat.  Quintilian*)  definirt  den
Tropus  als:  verbi  vel  sermonis  a  propria  significatione ¬
  in  aliam  cum  virtute  mutatio;  Cicero  nennt  die
Tropen:  verborum  immutationes"),  oder  ab  oratore
modificata  et  inflexa  quodammodo  verba  *).  Die
Tropen  sind  aber  bekanntlich  doppelter  Art:  entweder
a)  Inst.  or.  VIII.  6,  1.
b)  Brutus  c.  17.  (69).
c)  Orator.  partit.  c.  5.  (17).
            
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