Inhaltsverzeichnis : Weber, Adolph Dietrich: Ueber die Verbindlichkeit zur Beweisführung im Civilprozeß

Vorerinnerung.
Eine  vollständige  Abhandlung  der  ganzen
Lehre  vom  Beweise  vor  Gericht  war  nie  in
dem  Plane  des  Verfassers.  Seine  Absicht  ist,
in  einer  Reihe  zweckmäßig  geordneter  einzelner
Aufsätze  zur  nähern  Kenntniß,  und  Begründung =
  der  Obliegenheit  des  Beweises,  ihrer
Bedingungen,  und  was  das  Subjekt  derselben
anbetrifft,  einige  Beiträge  zu  liefern.  Sein
Wunsch  ist  erreicht,  wenn  er  sich  sagen  darf
daß  die  Lehre  von  der  Beweisführung,  so  weit
hier  davon  die  Rede  ist,  durch  diese  Art  der
Behandlung  in  einigem  Betrachte  an  Gründlichkeit =
  gewonnen  habe,  und  in  streitigen  Sätzen =
  etwas  weiter  gebracht  sey.
Nützlich  schien  es,  schon  aus  Gruͤnden,
die  in  der  Vorrede  zu  der  Schrift:  über  Jnjurien =
  u.  s.  w.  bemerkt  sind,  die  Gesetzstellen,
worauf  es  ankam,  meistens  wörtlich  anzufüh12 =

ren.
            
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