fullscreen : Adler, Georg: Basels Sozialpolitik in neuester Zeit

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Basel  an  Erwägungen  dieser  Art  gedacht  hatte.  Da  wurde
mit  einem  Male  die  Frage  wieder  aktuell  durch  den  folgenden, ¬
  von  Rudolf  Philippi  im  Grossen  Rate  gestellten
Antrag,  welcher  dort  am  15.  Januar  1883  zum  Beschluss
erhoben  wurde:  »Der  Regierungsrat  wird  eingeladen,  dem
Grossen  Rate  Vorschläge  zu  unterbreiten  über  Reorganisation ¬
  der  Gerichtsorganisation  behufs  Entlastung  des  Zivilgerichts ¬
  und  mit  Berücksichtigung  gewerblicher  Schiedsgerichte ¬
  (Prud'hommes)  oder  des  Friedensrichteramtes  mit
fachrichterlicher  Ergänzung.-  Es  war  hier  also  die  Einführung ¬
  gewerblicher  Schiedsgerichte  im  weiteren  Rahmen
einer  Reform  der  Gerichtsorganisation  geplant.  Nach  Erledigung ¬
  umfassender  Vorstudien  im  Justizdepartement,  war
die  Regierung  im  Stande,  dem  Grossen  Rate  einen  ausführlichen ¬
  Ratschlag  und  Gesetzesentwurf  »betreffend  Einzelrichter, ¬
  Sühnverfahren  und  gewerbliche  Schiedsgerichte:
vorzulegen  (8.  Oktober  1888).  Hier  beschäftigt  uns  natürlich ¬
  nur  die  letztgenannte  Institution.  Das  Bestehen  von
Spezialgerichten  —  führt  der  Ratschlag  aus  —  ist  von  jeher ¬
  damit  gerechtfertigt  worden,  dass  für  einzelne  Prozessarten ¬
  eine  besondere  Erfahrung  des  Richters  notwendig
ist,  und  man  hat  daher  in  solchen  Fällen  die  Heranziehung
des  fachmännischen  Elements  zur  Rechtspflege  stets  als
einen  Gewinn  für  diese  bezeichnet.
Es  ist  auch  niemals
bestritten  worden,  dass  Fachkenntnis  in  der  Rechtspflege
durchaus  notwendig  ist  zur  Entscheidung  von  Thatfragen,
deren  Lösung  eine  besondere  Kenntnis  gewisser  thatsächlicher ¬
  oder  gewerblicher  Verhältnisse  erfordert,  die  dem
Richter  als  solchem  abgeht.  Die  bestehende  Zivilprozessordnung ¬
  wies  in  diesen  Fällen  den  Richter  an,  Experten
mit  der  betreffenden  Untersuchung  und  Begutachtung  zu
beauftragen.  Dieser  Zustand  wurde  indessen  schon  mehrfach ¬
  von  gewerblichen  Kreisen  als  eine  ungenügende  Berücksichtigung ¬
  des  fachmännischen  Elements  bezeichnet,
Adler,  Basels  Sonialpolitik.
            
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