Volltext : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 4 (1795))

X.  Reichstagsnachrichten
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Gesandte  hatte  auch  schon  sein  Abrufungsschreiben -
  erhalten.
Demohngeachtet  hoffte  man  anfangs  noch,
neben  den  Berathschlagungen  über  diese  wichtige
Angelegenheit,  die  Visitationssache  völlig  beendigen -
  zu  können,  und  es  ward  bey  dem  ersten
Reichsrath  von  Reichs=Directorii  wegen  die  Beförderung -
  der  noch  fehlenden  Jnstructionen  anempfohlen. -
  Im  reichsstädtischen  Collegio  brachte  der
Reichsstadt  Eßlingische  Gesandte  aufs  neue  das
Gesuch  seiner  Principalen  um  ein  Collegial=Vorschreiben -
  wegen  der  Urbarsteuer  in  Anregung.
Es  wurde  darüber  gestimmt,  und  fanden  sich  bereits -
  majora  für  die  Sache.  Die  Gesandten
der  katholischen  Städte  wollten  aber  blos  unter
der  Bedingung  beystimmen,  daß  zugleich  auch
wegen  der  10  Elsasser  Reichsstädte  ein  Collegial=Schreiben -
  an  kais.  Maj.  erlassen  würde,  und
der  Stadt  Köllnische  äusserte,  daß  nächstens  ein
Vertreter  für  besagte  10  Stadte  auf  dem  Reichstag -
  erscheinen  würde.  Für  diesen  Punkt  waren
aber  theils  noch  gar  keine,  theils  für  jetzt  noch
nicht  beyfällige  Jnstructionen  vorhanden.  Mau
beliebte  daher,  beyde  Gegenstände  auf  den  Reichsrath -
  vom  3ten  Februar  erst  wiederum  vorzunehmen. -

Von  beyden  höhern  Collegien  wurde  das
Rappelschreiben  für  den  französischen  Gesandten
von  Berenger  in  französischer  und  lateinischer
Sprache,  und  das  lateinische  Concept  Recreditivs
auch
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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