Volltext : Dapp, Ludwig Ferdinand: Versuch über die Lehre von der Legitimation zum Prozeß

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den,  war  durch  die  große  Publicität,  die  allen  vor  ihnen
abgeschlossenen  Rechtsgeschäften  zu  Theil  wurde,  den  Contrahenten ¬
  ein  vollkommen  genügendes  Beweismittel  geboten; ¬
  seitdem  aber  diese  aufhörten  und  eine  in  vieler
Beziehung  veränderte  Gerichtsverfassung  eintrat,  mußtewenngleich -
  Mündlichkeit  und  Öffentlichkeit  des  gerichtlichen
Verfahrens  noch  die  Regel  blieb  (*)—  der  Mangel  eines  Mittels, ¬
  die  Achtheit  der  Urkunden  besonders  außergerichtlich
zu  beweisen,  immer  fühlbarer  werden.  Gewiß  führte
dieser  Umstand  in  Verbindung  mit  andern  hier  nicht  weiter ¬
  nachzuweisenden  Gründen  auf  die  Einführung  eines
Instituts,  welches  seit  dem  eilften  Jahrhundert  äußerst
wichtig  wurde,  und  in  welchem,  wie  es  mir  scheint,  einer
der  wichtigsten  Gründe  liegt,  aus  dem  die  mangelhafte
Ausbildung  des  Notariats  zu  erklären  ist,  denn  jenes  Institut ¬
  gewährte  im  Wesentlichen  dieselben  Vortheile,  wie
das  in  Italien  zu  dieser  Zeit  schon  so  ausgebildete  Notariat. ¬
  Ich  meine  die  Einführung  der  Siegel  und  des
Siegelrechts,  wovon  hier  das  Wesentliche  kurz  anzugeben ¬
  ist.
Wenngleich  es  gewiß  ist,  daß  namentlich  die  Könige
sich  schon  längst  der  Siegel  bedienten;  so  ist  es  doch  auch
ebenso  unzweifelhaft,  daß  dieser  Gebrauch  bei  den  Urkunden ¬
  anderer  Personen  bis  zum  eilften  Jahrhundert  völlig
2)  Maurer  §.  67—72.  §.  gemeine  Proc.  ed.  2.  Beitr.  II.
132—143.  Mittermaier  der  S.  48.
            
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