fullscreen : Vol. V (5)

Beispiele
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und  ist  mir  dafür  nach  Ausweis  der  anliegenden  Rechnung =
  76  Rthlr.  schuldig  geworden.
Da  ich  in  Güte  meine  Befriedigung  von  demselben
nicht  erhalten  kann,  so  trage  ich  gehorsamst  darauf  an:
ihn  zu  einem  nahen  Instructions-Termin  vorladen -
  zu  lassen  und  demnächst  denselben  in  die
Bezahlung  der  mir  schuldigen  76  Rthlr.  Cour.
nebst  Verzugszinsen  vom  Tage  der  zugeschickten ¬
  Rechnung,  so  wie  in  die  Prozeß-Kosten  zu
verurtheilen.
Zum  Erweise  meiner  Behauptungen  berufe  ich
auf  meine  Handlungsbücher,  und  hoffe  im  Bemich ¬

streitungsfalle  dadurch  so  viel  darzuthun,  um  zum  Erfüllungseide -
  verstattet  zu  werden,  zu  dem  ich  mich
hiermit  erbiete.
Ort.  Datum.
Rame.
15.  Formular.
Klage
des  Destillateurs  Adam  Starke  zu  N.
wider
den  Tabagisten  Abendroth  zu  N.
wegen  100  Rthlr.  Cour.
1827  hat  der  Verklagte
In  den  Jahren  1826
die  in  der  anliegenden  Rechnung  aufgeführten  Branntweine ¬
  von  mir  entnommen  und  ist  mir  dadurch  im
Ganzen  195  Rthlr.  schuldig  geworden.  Hierauf  hat
derselbe  indeß  durch  verschiedene  in  der  Rechnung  bemerkte =
  Abschlagszahlungen  95  Rthlr.  abgetragen,  mit
dem  Rest  der  100  Rthlr.  dagegen  ist  er  in  Rückstand
geblieben,  so  daß  ich  mich  deshalb  genöthigt  sehe,  gegen
ihn  klagbar  zu  werden.
Zum  Erweis  der  richtig  geschehenen  Lieferung  berufe ¬
  ich  mich  auf  mein  Contobuch  und  das  vom  Verklagten ¬
  geführte  Gegenbuch,  behalte  mir  auch  vor,
nöthigenfalls  noch  andere  Beweismittel  beizubringen.
Sollte  der  Verklagte  behaupten,  mir  bereits  mehr  gezahlt ¬
  zu  haben,  als  in  der  Rechnung  und  in  den  Büchern ¬
  vermerkt  ist,  so  mag  er  den  Nachweis  führen.
Jch  bitte  gehorsamst,
den  Verklagten  nach  instruirter  Sache  eventuell
in  contumaciam  zu  verurtheilen,  mir  binnen
8  Tagen  100  Thlr.  Cour.,  nebst  Verzugszinsen
vom  Tage  der  insinuirten  Klage  ab,  bei  Vermeidung ¬
  der  Rechtshülfe  zu  bezahlen,  und  ihm
alle  Kosten  aufzulegen.
Ort.
Name.
            
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