Full text: Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens (Theil 2)

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Inhalt. 
II. Theil. 
Von dem politischen Verfahren in Ge 
werbs= und Handelssachen. 
§. 1. Vorerinnerung. 
I. Hauptstück. 
Allgemeine Bestimmungen über das Verfah 
ren in Gewerbs- und Handelssachen. 
§. 2. Jn wie fern Gewerbs= und Handelssachen 
zur politischen Linie gehören. §. 3. Gewerbs= und Han 
delsgeschäfte gehören, ungeachtet des allgemeinen bür 
gerlichen Gesetzbuches, zur politischen Linie. §. 4. ad a. 
Gewerbs= und Handelsverleihungen gehören zur politi 
schen Linie. §. 5. ad h. Gewerbs= und Handelsstreitig 
keiten. 
II. Hauptstück. 
Von den in Gewerbs- und Handelssachen wirken 
den Behörden. 
f. 6. Aufzählung der diesfälligen Behörden. 
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