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Inhalt.
II. Theil.
Von dem politischen Verfahren in Ge
werbs= und Handelssachen.
§. 1. Vorerinnerung.
I. Hauptstück.
Allgemeine Bestimmungen über das Verfah
ren in Gewerbs- und Handelssachen.
§. 2. Jn wie fern Gewerbs= und Handelssachen
zur politischen Linie gehören. §. 3. Gewerbs= und Han
delsgeschäfte gehören, ungeachtet des allgemeinen bür
gerlichen Gesetzbuches, zur politischen Linie. §. 4. ad a.
Gewerbs= und Handelsverleihungen gehören zur politi
schen Linie. §. 5. ad h. Gewerbs= und Handelsstreitig
keiten.
II. Hauptstück.
Von den in Gewerbs- und Handelssachen wirken
den Behörden.
f. 6. Aufzählung der diesfälligen Behörden.
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