Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens (Theil 1, Bd. 2)

Nachträgliche  Druckberichtigungen.
Im  1ten  Bande.
statt
soll  heißen
Zeile.
Seite.
im  Jahre  1722
15te  v.  oben
im  Jahre  1718
44
Claudius  du
Claudius  du
Marquer
Paquier
zugethnn
6te  v.  unten
zugethan.
172
auf  können  soll  folgen,  wird  in  der
1te  v.  oben
177
Militärgesetzkunde
gehandelt.
Im  2ten  Bande.
1te  v.  oben
I.  Hauptstück  II.  Hauptstück.
3
einen
einem
5te  v.  unten
143
225
2te  v.  unten
collodirenden
collidirenden.
235  13te  v.  oben
von  demselben
von  derselben.
280
12te  v.  oben
§.  14.
§.  15.
Allle
428
11te  v.  unten
Alle.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer