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Ihm wird es in vielen Fällen darauf allein
ankommen, eine einen
sehr weit umschriebenen Gattung zugehörige
Sache zu erhalten.
In anderen Fällen wird ihm daran gelegen sein, daß die Sache
die Eigenschaften einer enger umgrenzten Gattung aufweise; und
die Individualisierung oder besser Individualisiertheit, die er hier
fordert oder voraussetzt, kann bis in die kleinsten Details herabsteigen,
so daß die Sache nach seiner Vorstellung und seinen Wünschen
nur als Repräsentant einer nur aus sehr wenigen Exemplaren oder
vielleicht aus einem Unikum bestehenden Gattung erscheint. Solche
engeren Individualisierungen dürften überhaupt sehr viel häufiger
sein, als die Bestimmung des Kaufgegenstandes nach ganz allgemein ¬
bezeichneten Gattungsmerkmalen. Wer Wein bestellt, sei es
im Groß- oder im Kleinverkehre, der pflegt doch niemals Wein
schlechtweg zu fordern; er wird mindestens Rotwein oder Weißwein
verlangen. Aber es ist durchaus „normal", daß er Rheinwein,
oder Bordeauxwein, Ungar-, Madeirawein u. s. w. bestellt, und es
entspricht durchaus der Regel des Lebens, daß er nach einer sehr
oft außerordentlich detaillierten, Weine der verschiedensten Ursprun
orte, Produzenten, Jahrgänge u. s. w. enthaltenden Weinkarte wählt.
Ebenso wird doch im Großhandel die Ware beim Genuskauf die
; beim SpeciesWarengattung ¬
sehr genau spezialisiert und „bemuster
kauf auf das eingehendste auf ihre Beschaffenheit, auf ihre Eige
schaften geprüft. Das alles ist vollkommen normal.
Das gibt auch Lenel, aber ohne sich des Widerspruchs mit
sich selbst bewußt zu werden, zu, wenn er (a. a. O. S. 16) sagt: bei
der Frage, was zur normalen Judividualisierung gehöre, sei imme
die Lage des konkreten Falles zur Richtschnur zu nehmen; nur
die Person des Käufers sei auszuschalten u. s. w.; je nach der Sachlage, ¬
je nachdem z. B. der Kauf im Großhandelsbetriebe oder im
Ladenverkehre stattfinde, könnten die gleichen Eigenschaften bald als
wesentlich, bald als unwesentlich zu bezeichnen sein. Das kann
wohl nur so verstanden werden, daß an Stelle des konkreten
Käufers ein nur vorgestellter Käufer als an dem Kauf beteiligt gedacht ¬
werden solle, der unter den gegebenen konkreten Umständen
so denkt und handelt, wie ein Käufer in der Regel zu handeln und
mann, Irrtum und Rechtsgeschäft, S. 465 ff., 499 ff., im Gegensatz zu der
mehr und der weniger als normal individualisierten Absicht; aber nicht in Beziehung ¬
auf die Sache, sondern auf die Absichi des Erklärenden, und auch in
sonst von Lenel's Begriffe abweichender und scharf begrenzter Begriffsbestimmung. ¬