Volltext : Zumbühl, J. A.: ¬Das eidg. Fabrikgesetz und seine nachtheiligen Folgen für Industrie und Landwirthschaft

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Bundesrath  die  Betonung  nur  auf  das  Wörtchen  „ihrer“  zu
verlegen,  so  ist  die  Fabrik  in  der  harmlosesten  Schlosser-  oder  andern ¬
  Boutik  fix  und  fertig;  wenige  Arbeiter  werden  in  der  Lage
sein,  die  Wohnung  als  die  ihrige  bezeichnen  zu  können.  Ein
Vierter  will  mit  dem  Artikel  5  lit.  b  und  Artikel  8  die  Errungenschaften ¬
  eines  Jahrhunderts  „die  Gleichheit  aller  Staatsbürger ¬
  vor  dem  Gesetze“  über  den  Haufen  werfen.  Mit  der
französischen  Revolution  mußte  die  Herrschaft  des  Stärkern  über
den  Schwächern  gewaltsam  zu  Boden  geschmettert  werden,  heute
will  man  umgekehrt  in  der  Schweiz  die  Herrschaft  des  Schwächern
irküber ¬
  den  Stattern  mit  Gewalt  wieder  zum  Gesetz  erheben.  Darin ¬
  besteht  unser  vielgerühmte  Fortschritt,  die  Vertauschung  der
tyrannischen  Rolle.
Endlich  will  ein  Anderer  mit  dem  Artikel  11,  auf  Kosten  der
mit  Armensteuer  belasteten  Gemeinden,  sowie  auf  Kosten  des  Geldbeutels ¬
  jedes  Einzelnen  die  leere  Bundeskasse  wieder  voll  stopfen.
Wenn  die  Industriellen  das  Land  verlassen,  dann  wird  man  bei
Erhebung  der  Steuern  auf  die  Bauern  und  Städtebewohner  greifen ¬
  müssen.
Da  es  ferner  wenige  Industrien  oder  Gewerbe  giebt,  welche
nicht  mehr  oder  weniger  gesundheitschädlich  wären,  so  steht
es  dem  hohen  Bundesrathe  —  nach  Artikel  11,  dritter  Absatz ¬
  —  frei,  die  Arbeit  nach  Bedürfniß  (welches  in  der  Nähe
der  Bundeskasse  sehr  groß  ist)  bis  auf  Null  zu  reduziren;  es
ist  thatsächliche  Wahrheit!  Die  meisten  schweizerischen
Industrien  können  mit  Artikel  11,  dritter  Absatz,  buchstäblich  unmöglich ¬
  gemacht  werden;  aber  dies  entspricht  durchaus  den  „vorhandenen ¬
  Bedürfnissen",  denn  die  schweizerischen  industrie  llen
Produkte,  welche  in  der  Schweiz  verbraucht  werden,  zahlen
keinen  Zoll,  und  spazieren  stolz  vor  den  leeren  Staatskassen ¬
  vorbei;  wenn  die  Schweiz  nicht  mehr  spinnen,  weben  und
überhaupt  nicht  mehr  fabriziren  darf,  so  kann  das  Ausland  unsere
nothwendigsten  Kleiderstoffe  auf  eine  enorme  Preishöhe  treiben  und
so  würde  das  gutmüthige  Volk,  ohne  daß  man  zu  den  verhaßten
Staatssteuern  Zuflucht  nehmen  müßte,  indirekt  besteuert;  dies  würde
jedoch  den  „Bedürfnissen"  entsprechen,  denn  alle  ausländischen
Produkte,  wie  Kleiderstoffe  rc.  müssen  bei  ihrem  Eingange  Zölle
zahlen  und  das  giebt  Geld  in  die  leeren  Bundeskassen.
Da  die  Gesetzgeber  sich  nicht  offen  und  deutlich  über  unsere  un¬
            
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