Verlag von J. Hess in Stuttgart.
Deutsche Wehrordnung
vom 22. November 1888.
Unter Berücksichtigung der geltenden Erlasse der Kgl. Preussischen
Ministerialinstanz in Ersatzangelegenheiten sowie unter Feststellung
des neuesten Textes herausgegeben von
Regierungsrat Dr. H. Gugel in Stuttgart.
Zweite für Preussen umgearbeitete und erläuterte Auflage.
Preis broschiert Mk. 7.—, gebunden Mk. 8.—.
Nachdem die Anfang dieses Jahres erschienene erste Auflage
der erläuterten Wehrordnung, in welcher, soweit es sich um staatlich
begrenzte Verhältnisse handelte, hauptsächlich Verfügungen und
Entscheidungen der württembergischen, badischen, bayerischen etc.
Behörden berücksichtigt waren, zu Ende geht, hat eine Neubearbeitung ¬
des Werkes in der Form stattgefunden, dass die
jetzt vorliegende zweite Auflage ausschliesslich preussische Verhältnisse ¬
berücksichtigt, indem sämtliche gegenwärtig gültige ¬
Erlasse der höchsten preussischen Instanzen -
in Militärangelegenheiten Berücksichtigung -
gefunden haben.
Neben diesen ministeriellen Anordnungen und Entscheidungen
sind dem Werke im Rahmen der für Preussen üblichen Handhabung
Erläuterungen beigegeben worden, welche den Zivil- und Militärbehörden ¬
die Durchführung der Gesamtbestimmungen vom Gesichtspunkte ¬
der Folgerung und Praxis aus darzulegen berufen sind, zu
welchen Teilen Herr Kreis-Kommunal-Rendant H. Mahn in Hamm
(Westf.) seine langjährigen Erfahrungen in den Dienst der vorliegenden ¬
Neubearbeitung gestellt hat.
Die Reklamationen und Klassifikations-Gesuche,
eine systematisch erläuternde Darstellung der auf die Reklamationen
und Klassifikationen bezüglichen Bestimmungen des Reichsmilitärgesetzes, ¬
der Wehrordnung, der Verfügungen und Entscheidungen
der höheren Ersatzbehörden; herausgegeben von
W. Bazille, Amtmann bei der K. Stadtdirektion Stuttgart.
Zweite für Preussen umgearbeitete Auflage.
Preis Mk. 2.—, gebunden Mk. 2.60.
Die erste Auflage für die übrigen Bundesstaaten ¬
steht zu gleichem Preise in wenigen Exemplaren noch
zur Verfügung, ebenso die von der Wehrordnung.