Volltext : Pfeil, Wilhelm: Anleitung zur Ablösung der Wald-Servituten so wie zur Theilung und Zusammenlegung gemeinschaftlicher Wälder

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verringert  oder  ein  niedriger  sie  begünstigt,  sich  sehr  ändern,
worauf  denn  bei  solchen  Ermittelungen  immer  Rücksicht  zu  nehmen ¬
  ist.
Ein  anderer  Weg  den  Ertrag  des  Rechtes  festzustellen
ist  der,  daß  man  für  jedes  Stück  des  berechtigten  Viehes  eine
bestimmte  Menge  von  Gras  rechnet,  welches  für  dasselbe  aus
dem  Walde  abgeholt  wird.  Dazu  wird  ebenfalls  nicht  bloß
die  Zeit,  in  welcher  die  Gräserei  ausgeübt  wird,  berücksichtigt,
sondern  es  muß  auch  darauf  gerechnet  werden,  daß  die  Quantitäten, ¬
  welche  innerhalb  dieser  Zeit  gewonnen  und  zu  Futter
verwandt  werden  können,  nicht  gleich  sind,  was  auch  bei  Ermittelung ¬
  der  Gewinnungskosten  nicht  unberücksichtigt  bleiben  darf
Im  Mai  wird  noch  nicht  so  viel  Gras  vorhanden  sein  als
im  Juni,  und  wenn  das  Feld  schon  die  Mittel  zur  Ernährung ¬
  des  Viehes  darbietet,  wird  der  Wald  weniger  benutzt
werden,  weil  die  Futtergewinnung  darin  immer  mehr  Zeit
und  Arbeit  kostet.  Diese  wird  überhaupt  wohl  selten  oder
niemals  die  volle  Ernährung  des  Viehes  im  Stalle  sichern
können,  sondern  die  Waldgräserei  soll  in  der  Regel  nur  eine
Unterstützung  bei  mangelndem  Stallfutter  oder  knapper  Weide
gewähren.  Es  kann  also  nicht  der  volle  Futterbedarf  durch
sie  in  Anspruch  genommen  werden,  sondern  nur  ein  bestimmter ¬
  Theil  desselben,  für  eine  angenommene  Zeit,  der  durch
Sachverständige  nach  den  örtlichen  Verhältnissen,  und  den
Ergebnissen  der  letztvergangenen  Zeit  jedesmal  bestimmt  werden ¬
  muß.
Dann  darf  natürlich  auch  nicht  unbeachtet  bleiben,  ob  der
Wald  wirklich  so  viel  Gras  liefern  kann  wie  die  Berechtigten
nach  diesen  Berechnungen  daraus  in  Anspruch  nehmen  wurden. ¬
  Dies  zu  kontroliren  wählt  man  passende  Probeflächen
aus  und  bestimmt  auf  ihnen  die  Fläche  des  sensenreinen  Bodens, ¬
  auf  welchem  Gras  stehet  oder  gewonnen  werden  kann,
um  danach  ohngefähr  die  Gesammtfläche,  welche  von  den  Berechtigten ¬
  benutzt  wird,  und  den  Grasertrag,  den  sie  liefern
kann,  zu  berechnen.
            
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