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verringert oder ein niedriger sie begünstigt, sich sehr ändern,
worauf denn bei solchen Ermittelungen immer Rücksicht zu nehmen ¬
ist.
Ein anderer Weg den Ertrag des Rechtes festzustellen
ist der, daß man für jedes Stück des berechtigten Viehes eine
bestimmte Menge von Gras rechnet, welches für dasselbe aus
dem Walde abgeholt wird. Dazu wird ebenfalls nicht bloß
die Zeit, in welcher die Gräserei ausgeübt wird, berücksichtigt,
sondern es muß auch darauf gerechnet werden, daß die Quantitäten, ¬
welche innerhalb dieser Zeit gewonnen und zu Futter
verwandt werden können, nicht gleich sind, was auch bei Ermittelung ¬
der Gewinnungskosten nicht unberücksichtigt bleiben darf
Im Mai wird noch nicht so viel Gras vorhanden sein als
im Juni, und wenn das Feld schon die Mittel zur Ernährung ¬
des Viehes darbietet, wird der Wald weniger benutzt
werden, weil die Futtergewinnung darin immer mehr Zeit
und Arbeit kostet. Diese wird überhaupt wohl selten oder
niemals die volle Ernährung des Viehes im Stalle sichern
können, sondern die Waldgräserei soll in der Regel nur eine
Unterstützung bei mangelndem Stallfutter oder knapper Weide
gewähren. Es kann also nicht der volle Futterbedarf durch
sie in Anspruch genommen werden, sondern nur ein bestimmter ¬
Theil desselben, für eine angenommene Zeit, der durch
Sachverständige nach den örtlichen Verhältnissen, und den
Ergebnissen der letztvergangenen Zeit jedesmal bestimmt werden ¬
muß.
Dann darf natürlich auch nicht unbeachtet bleiben, ob der
Wald wirklich so viel Gras liefern kann wie die Berechtigten
nach diesen Berechnungen daraus in Anspruch nehmen wurden. ¬
Dies zu kontroliren wählt man passende Probeflächen
aus und bestimmt auf ihnen die Fläche des sensenreinen Bodens, ¬
auf welchem Gras stehet oder gewonnen werden kann,
um danach ohngefähr die Gesammtfläche, welche von den Berechtigten ¬
benutzt wird, und den Grasertrag, den sie liefern
kann, zu berechnen.