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verfehlt? Die Zahl dieser Almosenempfänger ist ja an sich verschwindend ¬
klein, sie werden nie ein merkbares Gewicht in die Wagschale
der Wahl legen, und sollte es einmal geschehen, sind denn die anderen
einzelnen Individuen durchgehends selbständig, ist nicht ein recht
großer Theil derselben, freilich aus anderen Ursachen, aber thatsächlich, ¬
unselbständiger wie diese Almosenempfänger?
Dem Wahlrecht im Staate gegenüber ist nicht der als selbständig ¬
anzusehen, der sich sein tägliches Brod selbst erwirbt oder
es ohne fremde Hülfe besitzt, sondern nur der, der eine eigene selbsterworbene ¬
geistige Ueberzeugung besitzt. Wie Wenige gibt es aber
die dahin gelangen, und wie ungeheuer groß ist die Zahl derjenigen,
die ohne eigenes Urtheil, lediglich auf die Empfehlung Anderer, also
ganz unselbständig wählen. Im Sinne christlicher Liebe ist es gewiß,
wenn man die ohnehin beklagenswerthe Lage der Almosenempfänger
nicht noch dadurch erschwert, daß man ihnen mit dem Geben der
Almosen die politischen Rechte des Wählers nimmt. Indessen ihre
Zahl ist sehr klein und ihr Interesse am Wahlrecht wohl so gering,
daß es ziemlich gleichgültig sein dürfte, ob diese beschränkende Bestimmung ¬
aufrecht erhalten wird, oder ob sie wegfällt.
Die dritte Bedingung ist die der Großjährigkeit. Die Großjährigkeit ¬
bestimmt ein für alle Bürger gleiches Lebensalter, mit dem
sie befähigt sein sollen, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu
verwalten und für ihre Handlungen voll verantwortlich zu sein.
Gesetzlich kann dies nicht anders sein, dem Gesetze gegenüber muß
ein allgemeiner und ganz gleicher Termin hierfür angenommen werden. ¬
In der Wirklichkeit hängt aber dieser Termin von der Befähigung ¬
jedes einzelnen Individuums ab, so daß bei intelligenten
Leuten von gewecktem Geist und starkem Willen diese Fähigkeit, für
sich selbst zu sorgen, die ganze Verantwortung ihrer Handlungen zu
übernehmen, meist vor dem gesetzlichen Termin, bei Leuten von tragerem ¬
Geist und geringerer Willenskraft aber noch öfter erst viel später ¬
eintritt, so daß das bloße Erreichen der Großjährigkeit eigentlich