Volltext : Vermischte Schriften (1)

für  geschichtliche  Rechtswissenschaft.
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sie  die  Zeit  mit  sich  bringt,  abzulegen.  Nur  einzelne
Werke  sollen  beurtheilt  werden,  so  wie  sie  den  Herausgebern ¬
  gerade  Gelegenheit  darbieten,  etwas  Eigenthümliches ¬
  und  der  Wissenschaft  Ersprießliches  zu
sagen.  Aber  auch  in  solcher  Beschränkung  dürfte
dieser  Theil  der  Unternehmung  nicht  ganz  ohne
Nutzen  sein.  Denn  so  gute  und  gründliche  Recensionen ¬
  juristischer  Werke  hie  und  da  erscheinen,  so
gleicht  doch  im  Ganzen  die  juristische  Kritik  nur  zu
sehr  dem  Glück,  welches  nach  des  Dichters  Ausdruck ¬

Tappt  unter  die  Menge,
Faßt  bald  des  Knaben
Lockige  Unschuld,
Bald  auch  den  kahlen
Schuldigen  Scheitel,
nur  mit  dem  Unterschied,  daß  das  Glück  nach  dem
Dichter  schuldlosen  Tod  austheilt,  die  Kritik  aber
weit  öfter  unverdientes  Leben.  Wenn  nun  die  Herausgeber ¬
  hoffen,  durch  ein  unbefangenes,  besonnenes
Urtheil  sich  von  dem  größten  Theil  unserer  Recensenten ¬
  zu  unterscheiden,  so  wird  sie  kein  billig  Denkender ¬
  darum  für  anmaßend  und  hochmüthig  halten
wollen.
Die  Herausgeber  können  und  wollen  nicht  versprechen, ¬
  wie  oft  diese  Zeitschrift  erscheinen,  und  wie
            
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