Volltext : Fecht, H. A.: ¬Das Executions-Verfahren in Württemberg

XXIII
II.  Literärgeschichte.
*?  Comment.  s.  Scholia  in  Institutiones,  ad
§.  4.  I.  per  quas  pers.  (T.  8.  p.  690.).—
Zuerst  gedruckt:  1658.
10.  Jul.  a  BEYMA  (+  1588.).  —  Seine
sehr  unbedeutenden  Vorlesungen  über  den
Titel  der  Pandekten  und  des  Codex
stehen  in:  Comm.  in  varios  titulos  juris. -
  Leovard.  1645.  4.  (321—408.,
p.  409—427.).
11.  Hubertus  GIPHANIUS  (+  1604).  —  Der
gründlichste  und  vollständigste  unter  allen
Interpreten,  die  Collegienhefte,  aus  welchen ¬
  fast  alles  abgedruckt  ist,  scheinen  sehr
mangelhaft  gewesen  zu  seyn,  und  der  Abdruck ¬
  selbst  ist  sehr  nachlässig.  Folgende  Stücke
der  Quellen  sind  von  ihm  interpretirt:
Tit.  Dig.  de  adqu.  vel  amitt.  poss.  (lecturae
Altorph.,  Francof.  1605.  4.  p.  394—
526.).
Tit.  Cod.  de  adqu.  et  retin.  poss.  (ibid.
p.  526—537.).
Fj.  Tit.  L.  3.  (Explanatio  Cod.,  Colon.
Planc.  1614.  4.  P.  2.  p.  242—244.).
            
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