Volltext : Arndt, Adolf: Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten

Vorwort  zur  dritten  Auflage.
Nachdem  in  kürzester  Zeit  die  zweite  Auflage  vergriffen  und
die  seitdem  verabschiedeten  Novellen  (über  Erdöl,  Salz  u.  s.  w.)
verkündet  sind,  übergibt  der  Unterzeichnete  hiermit  die  dritte
Auflage  der  Öffentlichkeit.  Diese  Auflage  beseitigt  mannigfache
Lücken  und  Irrtümer  in  den  früheren.  Sie  bringt  eine  Vermehrung ¬
  der  Anmerkungen  um  fast  zwei  Druckbogen.  Den
Raum  hierfür  verschaffte  die  Fortlassung  der  auf  das  Kesselwesen ¬
  bezüglichen  Ausführungsvorschriften.
Die  großen  Kommentare  sind  mehr  oder  minder  infolge
der  veränderten  Gesetzgebung  veraltet.  Ihr  Gebrauch  ist  nicht
ungefährlich,  da  sehr  viele  Vorschriften  inzwischen  obsolet  geworden ¬
  sind.  Dazu  kommt,  daß  immer  neue  Fragen  auftauchen, ¬
  z.  B.  über  die  zivilrechtliche  Anfechtung  von  Mutungen
auf  Grund  persönlicher  Ansprüche,  Betriebszwang,  den  Umfang
der  Ausbeute  nach  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch,  die  in  dieser
Auflage  behandelt  werden  konnten.
Königsberg,  im  Juni  1904.
Geheimer  Bergrat  Professor  Dr.  Arndt.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer