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§. 103.
Veränderungen der Rechtsverfolgung nur mit Bezug auf de
Klagvortrag, allein mit Unrecht, die Lehre ist eine allgemeine und
muß hier ihren Platz finden. Mutation aber nennt man ein
solche willkürliche Veränderung der Rechtsverfolgung in einen
Processe, wodurch die Identität desselben Rechtsstreits ode
wenigstens dessen gegenwärtige Situation aufgehoben wird
Emendation dagegen nur diejenige Abänderung, durch welche
begangene Fehler in den Parteivorträgen, mögen sie gegen die
Regeln des Rechts oder der Proceßpolitik verstoßen, gutgemacht
werden sollen, ohne der Identität und der Lage dieses Rechtsstreits ¬
zu schaden. — Um nun zwischen beiden die Grenze genauer
zu ziehen, sind folgende Kennzeichen der Identitätls) eines
Rechtsstreits 1) in Ansehung des Processes an sich zu merken. ¬
a) Das bisherige Hauptsubject, mithin dasselbe Gericht, ¬
vor welchem der Proceß begonnen wurde, und beide bisher
streitende Parteien, nicht aber auch zufällige Nebenpersonen, gehören ¬
zur Identität des Rechtsstreits. Daher kann eine einnal
erhobene persönliche Klage durch Cession auf einen andern Kläger
nicht übertragen werden; denn abgesehen von der darin enthaltenen =
Veräußerung eines Streitgegenstandes würde, wenn der
Cessionar aufträte, eine Mutation unverkennbar sein. Hiervon
muß man jedoch die unvermeidliche Succession in einen Rechtsstreit ¬
(§. 302) nothwendig unterscheiden, weil dadurch keine Mutation ¬
des Rechtsstreits veranlaßt wird. b) Ein anderes Kennzeichen ¬
der Identität hängt vom Gegenstande des Rechtsstreits
14)
ab, insofern darunter das bisher erörterte Rechtsverhältnit
mithin das nächste Streitobject, verstanden wird. Insoweit dagegen ¬
vom entfernten oder mittelbaren Streitobjecte die Frage ist,
war das Römische Recht 15) hinsichtlich der Identität weniger streng
13) L. 12, 13, 14, D. de except. rei jud. (44, 2). Cum quaeritur
haec exceptio noceat nec ne? inspiciendum est, an idem corpus sit
quantitas eadem, idem jus, et an eadem causa petendi et eadem conditio ¬
personarum: quae nisi omnia concurrunt, alia res.
14) L. 14, §. 3, D. de except. rei jud.
15) L. 14 pr. D. cit. Idem corpus in hac exceptione, non utique
omni pristina qualitate vel quantitate servata, nulla adjectione diminutioneve ¬
facta : sed pinguius pro communi utilitate accipitur. §. 34
35, J. de action. (4, 6). L. 4, §. 3, D. de nox. act. (9, 4).