Volltext : Wirth, Franz: ¬Die Reform der Patent-Gesetzgebung in der Neuzeit

Rückblick.
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schickung  ausgesprochen  hatte.  Ein  solches  Fernbleiben  von  so
wichtigen  Versammlungen  ist  geradezu  lächerlich,  da  es  unmöglich
sein  wird,  sich  von  internationalen  Einrichtungen,  denen  alle
Staaten  beitreten,  auszuschliessen.  Ausserdem  hat  der  Besuch  der
Konferenz  Niemand  verpflichtet,  es  wäre  daher  jedenfalls  am  Platze
gewesen,  zu  hören,  was  dort  für  Ansichten  und  Richtungen  vorherrschten. -
  In  wirthschaftlichen  und  technischen  Dingen  hört  die
Wirksamkeit  von  Machtsprüchen  auf.  Man  kann  wohl  zeifweise
störend  in  den  Gang  der  Dinge  eingreifen,  auf  die  Dauer  rächt
sich  das  aber  bitter,  wie  der  Widerstand  gegen  die  Eisenbahnen
vor  50  Jahren  gezeigt  hat.
Fassen  wir  die  ganze  Entwicklung  der  Patent-Gesetzgebung
zusammen,  so  zeigt  sie  ein  stetiges  Streben  nach  Erweiterung  und
Befestigung  des  Schutzes,  weil  die  Entwicklung  der  Industrie  mit
ihm  Hand  in  Hand  geht.  Der  Umstand,  dass  die  Industrie  immer
mehr  auf  Patente  sich  stützt,  beweist,  dass  dieser  Schutz  ihr  zuräglich -
  ist.  Anfangs  Gnaden-Geschenke,  Privilegien  aus  besonderer
Gunst  verliehen  sind  die  Patente  im  Laufe  der  Zeit  Rechte  geworden, -
  deren  Bedeutung  für  das  Gewerbeleben  immer  mehr  anerkannt -
  wurde.  Die  anfangs  für  nöthig  gehaltenen  Beschränkungen
sind  daher  zu  einem  grossen  Theile  nach  und  nach  gefallen;  was
davon  noch  übrig  ist  verdankt  sein  Bestehen  jener  alten  Ueberlieferung. -

Die  gegen  die  Erfinder  gerichteten  und  auf  Beschränkung
bezw.  Verminderung  der  Patente  abzielenden  Bestimmungen  der
Gesetze  sind  geändert  worden,  namentlich  die  hohen  Taxen,
der  geringe  Schutz  (in  Deutschland  speziel  die  erlaubte  Einfuhr -
  patentirter  Artikel),  die  kurze  Dauer  der  Patente  etc.
Man  sieht  immer  mehr  ein,  dass  die  Prüfung  werthlos  und
unmöglich  ist,  dass  der  Erfinder  nicht  abzuhalten,  sondern  zu  ermuntern -
  sei,  dass  man  ihm  daher  alle  nur  mögliche  Erleichterung
(Aufhebung  des  Ausführungszwanges,  Verbesserung  der
Beschreibung,  Zusatz-Patente,  Geheimhaltung,  Ent-
            
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