Volltext : Wirth, Franz: ¬Die Reform der Patent-Gesetzgebung in der Neuzeit

Schweiz.
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Schutz  auszuschliessen  seien,  ist  unbedingt  zu  verneinen.  Die
chemische  Industrie  hat  bisher  geglaubt,  eine  Ausnahme  machen
zu  müssen,  weil  durch  Patente  die  Weiterentwicklung  chemischer
Erfindungen  verhindert  würde;  sie  hat  aber  inzwischen  ihre  Ansicht -
  wesentlich  geändert:  sie  hat  eingesehen,  dass  diese  Voraussetzung -
  eine  irrige  war,  so  dass  selbst  der  berühmte  Fabrikant
chemischer  Artikel,  Muspratt,  von  seiner  früheren  Abneigung  gegen
Patente  abging.  Derselbe  erklärte  in  der  englischen  Patent-Enquete
von  1872,  dass  er  sich  sehr  viel  mit  dem  Patentwesen  befasst
habe,  zunächst  mit  Patenten,  die  er  verletzt  haben  sollte;  er
selbst  habe  nur  Ein  Patent  genommen  (!),  und  auch  das  nur,
um  Andere  zu  verhindern,  ihn  zu  belästigen.  Das  jetzige  Gesetz
halte  er  für  entschieden  nachtheilig.  Vor  dem  kgl.  Ausschuss
(von  1862)  habe  er  sich  dahin  geäussert,  dass  wenn  die  Uebel,
welche  man  beklage,  unzertrennlich  von  den  Patent-Gesetzen  wären,
es  das  Beste  sei,  sie  ganz  abzuschaffen.  Seit  dieser  Zeit  habe
er  seine  Ansicht  etwas  modifizirt  (modified),  besonders  seit  der
Aussage  des  Richters  Grove.  Wenn  es  möglich  wäre,  ohne  zuviele
Patente  zu  bewilligen,  eine  gewisse  Klasse  von  Erfindungen  heraus
zuklauben,  so  möchte  das  Patent-Gesetz  von  Nutzen  sein.  Er
halte  es  nicht  für  nöthig,  um  die  grossen  Erfindungen  zu  bekommen,
aber  es  wäre  sehr  wohl  möglich,  dass  wenn  die  Patente  abgeschafft -
  würden,  diejenigen  Chemiker,  welche  oft  Jahre  lang  praktisch -
  arbeiten  müssen,  um  eine  Idee  auszuführen,  und  dazu  oft
sehr  viel  Geld  für  Apparate  etc.  ausgeben,  dies  dann  nicht  thun
würden.  Auch  würde  es  nicht  schädlich  für  die  Allgemeinheit  sein.
Leuten,  die  etwas  ganz  Neues,  etwas  Spezielles  erfunden,  das  leicht
ausgeführt  und  angewendet  werden  kann,  ein  Patent  zu  ertheilen.
Es  liegt  in  der  That  auch  kein  Grund  vor,  die  chemischen
Erfindungen  (s.  o.  S.  4  12)  anders  zu  behandeln  als  andere.
Chemische  Reaktionen  an  sich  werden  ja  nicht  patentirt,  wie
Manche  wohl  geglaubt  haben,  sondern  nur  Verfahren,  die  neue
Auseinander-Reihung  von  Reaktionen  oder  neue  Artikel,  ebenso
wie  nicht  wissenschaftlich  mechanische  Prinzipien  patentirt  werden,
sondern  nur  ihre  praktische  Ausführung.
            
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