Inhaltsverzeichnis : Trotsche, Carl Heinrich Christoph: Ueber die Vormundschaft für Abwesende und deren Vermögen

§  29.
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gen  und  Gegenrechnungen  eine  genaue  Untersuchung  erfordern,  wozu  die  nöthigen
Belege  und  Beweise  nirgend  anders  so  vollständig  erhalten  und  beigebracht
werden  können;  auch  das  Gericht,  welches  den  Streit  über  Dinge,  die  in  seinem
Gerichtszwange,  oft  unter  seinen  Augen,  gleichsam  vorgegangen  sind,  leichter  als
jedes  andere  zur  Entscheidung  zu  instruiren  vermag,  wodurch  eine  Abkürzung  des
Processes  und  selbst  eine  richtige  Entscheidung  des  Streits  befördert  werden  muß.
Die  Frage,  wo  die  Administration  geführt  worden,  wird  in  solchen
Fällen  überdies  oft  eine  unbestimmte  Beantwortung  finden;  man  scheint  in  der
practischen  Anwendung  auf  das  domicilium  des  Verwaltenden  wieder  zurückzukommen ¬
  —  gegen  ausdrückliches  Gesetz.
            
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