Inhaltsverzeichnis : Wirschinger, Heinrich: Darstellung der Entstehung, Ausbildung, und des jetzigen rechtlichen Zustandes der Patrimonial-Gerichtsbarkeit in Bayern

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Die  Folgen  der  Ottonischen  Handveste  waren  unermeßlich, =
  und  erstreckten  sich  nicht  blos  auf  Niederbayern; ¬
  sie  war  es,  der  die  Patrimonial=Gerichtsbarkeit =
  vor  allem  Andern  ihre  Fortbildung  und  Erweiterung
verdankt;  sie  wurde  die  Basis  für  die  Ansicht,  daß  die
Gerichtsbarkeit  in  das  Patrimonium  des  Privaten  übergehen ¬
  könne;  denn  erst  durch  sie  wurde  dieses  allgemein =
  angenommen;  sie  war  das  Signal  zum  Kampfe,
zum  allgemeinen  Ringen  und  Streben  nach  Privatgerichtsbarkeit, ¬
  und  wie  siegreich  die  Ritterschaft,  die  Geistlichkeit =
  die  Städte  im  Kampfe  bestanden,  mag  wohl
am  beßten  der  Umstand  beweisen,  daß  kaum  hundert
Jahre  nachher  in  Niederbayern  allein  sechshundert ¬
  Hofmarken  existirtenh)!
Bald  darauf  ertheilte  Kaiser  Ludwig  IV.  in
Oberbayern  achtzehn  Abteien  und  Klöstern  die  Hofmarksoder ¬
  Niedergerichtsbarkeit,  sie  bald  bestätigend,  bald  erneuernd, ¬
  bald  ganz  neu  extheilend;  es  geschah  dieß
im  Jahre  1326i
So  folgten  bald  mehrere  Nachahmungen, =
  deren  Aufzählung  zu  ermüdend  seyn  würde.
Die  Ottonische  Handveste  ward  der  Schild,  mit
welchem  Jeder,  ob  mit  Recht  oder  Unrecht,  seine  errungene ¬
  Gerichtsbarkeit  gegen  die  Vindicationen  der  Landesherrn
schützen  wollte,  sogar  die  Ritterschaft  der  Oberpfalz  scheute
sich  nicht  sich  auf  die  Ottonische  Handbeste  zu  berufenh).
Nach  solchen  Belegen  dürfte  wohl  über  den  großen
Einfluß  der  Ottonischen  Handveste  auf  die  Ausbildung
der  Gerichte  nicht  fürbracht  wird,  halten  wir  billig  dafür,
daß  uns  solcher  Kauf  der  Gerichte,  als  in  den  Rechten,
aus  angeführter  Sach,  unbündig,  in  diesem  Falle  nichts
binde."  L.T.V.  X.  Bd.  p.  152.  Allein  jedenfalls  muß  zugestanden ¬
  werden,  daß  die  Ottonische  Handveste  immer  als
Aegide  für  der  Stände  Ansprüche  benützt  ward.
h)  Landtags=Verhandlungen  IX.  Bd.  p.  322.
i)  Mon.  Boic.  VI.  Bd.  p.  248.  I.  Bd.  p.  431.
den  Freiheiten
k)  Obernbergers  Historische  Abhandlung  von
und  Privilegien  des  landsässigen  Adels  in  der  Oberpfalz.
p.  6.  Die  pfälzischen  Landtage  von  1545,  1546,  1547.
            
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