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§. 372. Schade überhaupt.
Gewinnes, den jemand nach dem gewöhnlichen Laufe der
Dinge zu erwarten hat.
Schade überhaupt ist also der Verlust eines Gutes. So mannigfaltig =
die Güter des Menschen in Beziehung auf seine körperlichen ¬
oder geistigen Vollkommenheiten, oder auf seine äußeren Verhältnisse ¬
sind, so mannigfaltig kann auch der Schade seyn. Insbesondere ¬
erwähnt das Gesetz den Nachtheil am Vermögen, an Rechten ¬
oder an der Person. Laut des Nachfolgenden muß man hier unter =
Vermögen im Gegensatze der Rechte den Inbegriff der materiellen ¬
Güter, welche dem Menschen zu seiner Erhaltung und Vervollkommnung ¬
dienen; unter Rechten insbesondere die Befugnisse,
von Anderen ein gewisses Verhalten zu fordern; unter Person aber
den Zustand eines Menschen, der in seiner körperlichen oder geistigen ¬
Beschaffenheit und seinen Social=Verhältnissen besteht, verstehen; ¬
der Schade an der Person betrifft also die Integrität und Gesundheit ¬
des Körpers, die körperlichen oder geistigen Vollkommenheiten, ¬
die Freyheit des Menschen, oder seine Ehre.
Die Handlung oder das Ereigniß, wodurch der Verlust eines
Gutes bewirkt wird, heißt: Beschädigung; folgt der Verlust hieraus ¬
ohne das Dazwischentreten eines anderen Ereignisses, so ist der
Schade ein unmittelbarer; im Gegentheile ein mittelbarer; z. B.
es ist ein unmittelbarer Schade, wenn Jemand verwundet wird, erfolgt =
aber auf eine zweckwidrige Heilung der Verlust eines Gliedes,
welcher bey einer zweckmäßigen Behandlung hätte vermieden werden
können, so ist dieser Schade in Bezug auf die Verwundung ein mittelbarer. =
In wiefern dieser Unterschied auf die Ersatzleistung Einfluß ¬
habe, muß nach den weiter unten folgenden Grundsätzen beurtheilt ¬
werden.
Nach der Verschiedenheit des Verlustes theilt man den Schaden ¬
in einen eigentlichen oder positiven Schaden (damnum emergens), ¬
und in den negativen oder den Entgang des Gewinnes
(lucrum cessans); jener ist vorhanden, wenn man ein Gut verliert, ¬
in dessen Besitze man sich bereits befand; dieser, wenn man
eines Vortheils beraubt wird, den man nach dem gewöhnlichen Laufe
der Dinge zu erwarten hatte, und ohne die erfolgte Beschädigung
erlangt haben würde. Gewöhnlich kommt der Entgang des Gewin¬