Vorwort zur ersten Auflage.
Den Jüngern und Freunden der gemeinrechtlichen Wissenschaft übergebe ich
hiermit die ersten Theile einer Darstellung der Pandekten, die ich in kurzer Frist
zu vollenden hoffe. Seit Jahren stand der Gedanke dieses Werkes vor mir. Aber
zunächst nahm mich eine andere wichtige Aufgabe in Anspruch. Als diese im wesentlichen ¬
gelöst war, schien es mir kaum möglich bei der vielfachen Thätigkeit, die mir
obliegt, Zeit und Kraft zu gewinnen, um eine Darstellung der Pandekten würdig
zu vollenden.
Doch der Gedanke ist mächtiger geworden als die Bedenken, die ihm entgegenstanden. ¬
Sowie ich die Arbeit begonnen hatte, war ich durch sie gefangen. Welche
Befriedigung, den Stoff, den ich oftmals vorgetragen hatte, nunmehr nach allen
Richtungen mit gespannter Kraft durchzudenken, Zweifel zu lösen, welchen ich bisher ¬
nicht auf den Grund gehen konnte, Anschauungen feste Gestalt zu geben, die
bisher nur unbestimmtere Umrisse bei mir hatten! Nicht wenige Grundgedanken
konnte ich in meinem Buche über preußisches Privatrecht nur andeuten. Nun erst
hatte ich Gelegenheit, sie näher zu entwickeln, hie und da richtiger zu bestimmen.
Denn die Erörterung der Grundbegriffe kann zum großen Theile nur auf dem
Boden des gemeinen Rechtes geschehen. Vor allem war mir wichtig, daß ich
manches weiter ausführen durfte, was ich in meinen Vorlesungen über Pandekten
nur kurz berühren konnte.
Der studirenden Jugend ist dies Werk bestimmt. Gelingt es mir, sie im
Studium zu fördern, so ist sein Ziel erreicht. Sollte auch der in der Praxis
stehende Jurist in dem Buche Anregung und Unterstützung finden, so wäre dies
hocherwünscht.
Dreierlei scheint mir erforderlich, damit ein Buch über Pandekten den Zweck
der Förderung des wissenschaftlichen Studiums voll erreicht.
Ein solches Buch soll eine Anleitung zum gründlichen Studium des corpus
juris civilis, insbesondere der justinianischen Pandekten geben. Sowie wir tiefer
in dieses Werk einzudringen versuchen, scheiden sich die einzelnen Juristen, deren
Aussprüche aufgenommen sind, scharf und bestimmt als Individualitäten. Auch
dem Studirenden sollten wir die alten Meister des Pandektenrechtes in ihrer
Eigenart vorführen; er soll die einzelnen — einen Celsus, Papinian, Paulus und
viele andere — achten und verehren lernen. Um dies anzubahnen, sind in diesem
Buche zahlreiche Kernsprüche der klassischen Juristen abgedruckt, keineswegs bloß