Volltext : Pandekten (1)

Vorwort  zur  ersten  Auflage.
Den  Jüngern  und  Freunden  der  gemeinrechtlichen  Wissenschaft  übergebe  ich
hiermit  die  ersten  Theile  einer  Darstellung  der  Pandekten,  die  ich  in  kurzer  Frist
zu  vollenden  hoffe.  Seit  Jahren  stand  der  Gedanke  dieses  Werkes  vor  mir.  Aber
zunächst  nahm  mich  eine  andere  wichtige  Aufgabe  in  Anspruch.  Als  diese  im  wesentlichen ¬
  gelöst  war,  schien  es  mir  kaum  möglich  bei  der  vielfachen  Thätigkeit,  die  mir
obliegt,  Zeit  und  Kraft  zu  gewinnen,  um  eine  Darstellung  der  Pandekten  würdig
zu  vollenden.
Doch  der  Gedanke  ist  mächtiger  geworden  als  die  Bedenken,  die  ihm  entgegenstanden. ¬
  Sowie  ich  die  Arbeit  begonnen  hatte,  war  ich  durch  sie  gefangen.  Welche
Befriedigung,  den  Stoff,  den  ich  oftmals  vorgetragen  hatte,  nunmehr  nach  allen
Richtungen  mit  gespannter  Kraft  durchzudenken,  Zweifel  zu  lösen,  welchen  ich  bisher ¬
  nicht  auf  den  Grund  gehen  konnte,  Anschauungen  feste  Gestalt  zu  geben,  die
bisher  nur  unbestimmtere  Umrisse  bei  mir  hatten!  Nicht  wenige  Grundgedanken
konnte  ich  in  meinem  Buche  über  preußisches  Privatrecht  nur  andeuten.  Nun  erst
hatte  ich  Gelegenheit,  sie  näher  zu  entwickeln,  hie  und  da  richtiger  zu  bestimmen.
Denn  die  Erörterung  der  Grundbegriffe  kann  zum  großen  Theile  nur  auf  dem
Boden  des  gemeinen  Rechtes  geschehen.  Vor  allem  war  mir  wichtig,  daß  ich
manches  weiter  ausführen  durfte,  was  ich  in  meinen  Vorlesungen  über  Pandekten
nur  kurz  berühren  konnte.
Der  studirenden  Jugend  ist  dies  Werk  bestimmt.  Gelingt  es  mir,  sie  im
Studium  zu  fördern,  so  ist  sein  Ziel  erreicht.  Sollte  auch  der  in  der  Praxis
stehende  Jurist  in  dem  Buche  Anregung  und  Unterstützung  finden,  so  wäre  dies
hocherwünscht.
Dreierlei  scheint  mir  erforderlich,  damit  ein  Buch  über  Pandekten  den  Zweck
der  Förderung  des  wissenschaftlichen  Studiums  voll  erreicht.
Ein  solches  Buch  soll  eine  Anleitung  zum  gründlichen  Studium  des  corpus
juris  civilis,  insbesondere  der  justinianischen  Pandekten  geben.  Sowie  wir  tiefer
in  dieses  Werk  einzudringen  versuchen,  scheiden  sich  die  einzelnen  Juristen,  deren
Aussprüche  aufgenommen  sind,  scharf  und  bestimmt  als  Individualitäten.  Auch
dem  Studirenden  sollten  wir  die  alten  Meister  des  Pandektenrechtes  in  ihrer
Eigenart  vorführen;  er  soll  die  einzelnen  —  einen  Celsus,  Papinian,  Paulus  und
viele  andere  —  achten  und  verehren  lernen.  Um  dies  anzubahnen,  sind  in  diesem
Buche  zahlreiche  Kernsprüche  der  klassischen  Juristen  abgedruckt,  keineswegs  bloß
            
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