Volltext : Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 20 (1855))

7. Samstag den 17. Febr.

7.1. Findet die Bestimmung der GO. Kap. XIII §. 2 Nr. 7 auch auf Juden Anwendung?

Samstag den 17. Febr. M 4. 20. Jahrgang. 1855.

Blätter
r n
für
Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.

Inhalt: Findet die Bestimmung der GO. Kap. XIII §. 2 Nr. 1 auch auf Juden
Anwendung? — Unerheblicher Vorbehalt der Erklärung auf eine Ur-
kunde. — Zeitbestimmung für Remonstrationen. — Berufungs summe.
Kommt die Gegenleistung in Betracht? —

Findet die Bestimmung der GO. Map. XIII §. 2
M. 7 auch auf Juden Anwendung?
Von Fr. Nidermaier, Konzipienten zu Bamberg.
Das ist die Frage: kamt ein Jude schriftlich" sterben?
Ja, wenn er sterbend hofft, den Himmel zu erwerben.
Vorstehende Frage ist durch den Plenarbeschluß
des kgl. OAG. vom 14. Januar 1841, Regierungs-
blatt S. 111 f., nur beziehungsweise entschieden, in-
dem es heißt:
„Die Bestimmung der GO. Kap. XIII §. 2
Nr. 7 findet auf jüdische Glaubensgenossen in
ihren Rechtsstreitigkeiten gegen Chri-
sten keine Anwendimg."
Unentschieden bleibt, ob der Eid unter Anwen-
dung jener Gesetzesstelle in Rechtsstreiten zwischen
Juden und Juden für geleistet angenommen werden
kann? Läßt man sich bei Lösung dieser Frage von
der Motivirung des oben allegirten Plenarbeschlusses
leiten, so kann man nicht anstehen, sie zu verneinen.
Denn die Entscheidungsgründe ziehen aus der gram-
matischen Bedeutung des Wortes: „christlich",
der Gliederung des im Gesetze enthaltenen Gedankens,

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