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Frankreich.
send Livres vor Verlauf der sechs Jahre der Regie werden -
bezahlt werden.
S. M. hat die Absicht, den Generalpachtern aus
dem Product ihrer Einnahmen den Zins von fünf Procenten -
vom Capital der zwölfmal hunderttausend Livres
zu versichern, welche erst zu Ende der Verleihung zu bezahlen -
seyn wird, und dreyßigtausend Livres bestimmten
Ersatzes, welche von Zurückbehaltung, wie auch von allen -
andern allgemeinen und besondern Unkosten frey seyn
sollen. S. M. hat diese Behandlung so mäßig gefunden, -
als es die Umstände immer erlaubten, in Betracht
vornehmlich des großen erforderten Capitals des frischen
Angedenkens weit anderer Bedingungen, und der je nach
Verringerung der Anzahl der Beamteken nothwendigen
Vermehrung der Arbeit; auch hat S. M. eingesehen,
daß sie nicht mit Gerechtigkeit die gleiche Sparsamkeit
würde gebrauchen können, wenn sie von den Generalpachtern -
eine Verpflichtung forderte, welche sie der Gefahr, -
Schaden zu leiden, aussetzt; S. M. hat daher gesucht, -
ihre Fonds vorher vor allen Unfällen in Sicherheit
zu setzen, ohne deshalben die alte Form zu ändern, und
ohne die Theilnehmung der Generalpachter an dem Erfolg -
ihrer Verwaltung zu schwächen; und um diesen Endzweck -
durch ein leichtes Mittel zu erreichen, hat S. M.
sich vorgesetzt, die Verleihung auf einen so niedrigen Preis
herunter zu setzen, daß die Generalpachter selbst keine
mögliche Gefahr von Verlust darinn vorsehen sollen; allein -
sie will sie auch nicht zur Theilnehmung an den Vortheilen -
zulassen, als gegen eine höͤhere Summe, so daß
kein Vorwand mehr da sey, in dem nämlichen Vertrage,
die Ansprache auf den Werth der Gefahren und einer
strengen
Volage
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte